VG-Wort

Copyshops

Als Copyshops oder Kopierläden gelten Betriebe, deren Tätigkeitsschwerpunkt auf dem Vervielfältigen liegt.

Die Höhe der Vergütung, die Copyshops für die Vervielfältigungen an die VG WORT entrichten müssen, richtet sich nach der Vergütungstabelle für Kopierläden.

Was ist die VG-Wort

Die Verwertungsgesellschaft WORT wurde im Februar 1958 gegründet. Sie ist ein Rechtsfähiger Verein kraft Verleihung, in dem sich Autoren und Verlage zur gemeinsamen Verwertung von Urheberrechten zusammengeschlossen haben

Zweck des nicht gewinnorientierten Vereins ist es, die ihm vertraglich anvertrauten Nutzungsrechte und Vergütungsansprüche seiner Mitglieder und Wahrnehmungsberechtigten treuhänderisch wahrzunehmen. Dies bedeutet unter anderem, eine angemessene Vergütung der Autoren und Verlage sicherzustellen und Geld von denjenigen zu kassieren, die das geistige Eigentum anderer nutzen. Die aus zahlreichen Quellen vereinnahmten Gelder werden anschließend nach festgelegten Verteilungsplänen an Autoren und Verlage weitergeleitet.


Wie alle Verwertungsgesellschaften steht die VG WORT unter der Staatsaufsicht des Deutschen Patent- und Markenamtes.

Bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Verwertungsgesellschaften und Nutzern urheberrechtlich geschützter Werke kann die Schiedsstelle des DPMA vermittelnd tätig werden. Sie ist organisatorisch beim DPMA eingebunden, jedoch eine eigenständige Institution

Die VG WORT kann in juristischen Einzelfällen keine Rechtsberatung leisten.
 

Kontakt und weitere Informationen

Weitere Informationen zu der VG Wort sowie die Kontaktdaten erhalten Sie auf der Homepage:

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