Der BWGV
Unser Auftrag: Beratung
Der BWGV berät die baden-württembergischen Genossenschaften in allen rechtlichen und wirtschaftlichen Fragen und bietet zudem auch Dienstleistungen für Nichtmitglieder an. Das Leistungsspektrum umfasst alle Kernelemente moderner Unternehmensführung sowie beispielsweise Betriebswirtschaft, Kredit- und Einlagengeschäfte, Rechts- und Steuerfragen, Vertrieb oder Öffentlichkeitsarbeit und Werbung.
Folgende Verbandsbereiche bieten Beratungsleistungen an:
- Beratung Genossenschaftsbanken
- Bankbetriebswirtschaaft und Bankaufsichtsrecht
- Beratung Waren- und Dienstleistungsgenossenschaften
- Rechtsberatung
- Steuerberatung
nser Auftrag: Interessen vertreten
Der BWGV nimmt die gemeinsamen Interessen seiner Mitglieder in allen genossenschaftlichen, politischen, rechtlichen, steuerrechtlichen und wirtschaftlichen Angelegenheiten wahr und vertritt diese aktiv. Dazu steht der BWGV in einem großen Verbund genossenschaftlicher und weiterer Partner. Die Kommunikation und Interessenvertretung basiert auf der Expertise der Fachbereiche des BWGV und den Interessen der Genossenschaften gegenüber Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft. Zentrale Themen sind dabei die Finanzmarktregulierung, Mittelstandspolitik, Agrarpolitik, Energiepolitik, Bildungspolitik, demographischer Wandel sowie die Entwicklung des ländlichen Raums und die regionale Wirtschaftspolitik. Zudem setzt sich der BWGV aktiv für die Steigerung der Bekanntheit und Vielfalt der genossenschaftlichen Idee und Unternehmensform sowie deren Umsetzung in der Rechtsform der eingetragenen Genossenschaft (eG) ein.
Unser Auftrag: Prüfen
Die Prüfungen des BWGV unterstützen den Aufsichtsrat einer Genossenschaft in seiner Überwachungsfunktion und stärken die Leistungsfähigkeit des Unternehmens. Der BWGV gewährleistet, dass die Prüfungen fachgerecht und effektiv mit der Methode des risikoorientierten Prüfungsansatzes durchgeführt werden.
Bei den Mitgliedsgenossenschaften werden nicht nur Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht, sondern auch die wirtschaftlichen Verhältnisse und die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung (§ 53 Genossenschaftsgesetz) geprüft. Die genossenschaftliche Pflichtprüfung ist eine ganzheitliche Unternehmensprüfung, die damit über das sonst im deutschen Gesellschaftsrecht übliche Maß hinausgeht.
Der BWGV übernimmt die gesetzlichen Prüfungen nach § 53 Genossenschaftsgesetz, Konzernabschlussprüfungen nach § 14 PublG, Prüfungen nach § 340 k HGB und den ergänzenden Vorschriften des KWG und des WpHG und die Erstellung von Gutachten.