28.03.2025

Der Handel in Baden-Württemberg fordert steuerliche Entlastung

Das Bundesverfassungsgericht hat heute bestätigt, dass der Solidaritätszuschlag verfassungsgemäß ist. Der Handelsverband Baden-Württemberg (HBW) sieht dennoch Handlungsbedarf, da der Solidaritätszuschlag die Unternehmen – insbesondere den Einzelhandel – weiterhin erheblich belastet.
 

„Der stationäre Einzelhandel kämpft bereits mit steigenden Kosten und wachsendem Wettbewerbsdruck durch den Online-Handel. Die zusätzliche Belastung durch den Solidaritätszuschlag ist für viele Betriebe kaum noch tragbar“, erklärt Sabine Hagmann, Hauptgeschäftsführerin des Handelsverbands Baden-Württemberg. „Im Gegensatz zu anderen Branchen kann der Einzelhandel nicht einfach ins Ausland ausweichen – unsere Händler sind fest in den Innenstädten und Gemeinden verwurzelt und leisten hier einen ausgesprochen wertvollen Beitrag. Diese Verwurzelung darf nicht zum Nachteil werden.“

Angesichts der laufenden Koalitionsverhandlungen fordert der Handelsverband die künftige Bundesregierung auf, die steuerliche Belastung des Einzelhandels spürbar zu senken und den Solidaritätszuschlag abzuschaffen. „Die Gesamtsteuerbelastung von fast 30 Prozent liegt deutlich über dem EU-Durchschnitt von rund 21 Prozent. Diese Schieflage schwächt die Wettbewerbsfähigkeit und gefährdet Arbeitsplätze vor Ort“, so Hagmann weiter.

Der Handelsverband setzt auf die Unterstützung der künftigen Bundesregierung. „Unsere Händler wollen investieren und Arbeitsplätze sichern – dafür brauchen sie aber faire Rahmenbedingungen. Die neue Regierung hat jetzt die Chance, mit einer echten Entlastungsoffensive die Zukunft des Einzelhandels nachhaltig zu stärken“, betont Hagmann abschließend.

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