Termin: 8. April 2025 von 10:00 bis 12:15 Uhr
Hat ein Mitarbeitender einen Anspruch auf ein „gutes“ Arbeitszeugnis? Muss der Arbeitgebende dem Mitarbeitenden das Zeugnis zuschicken?
Mitarbeitende haben sowohl aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) als auch aus der Gewerbeordnung (GewO) einen gesetzlichen Anspruch auf Erteilung eines Zeugnisses – doch wie weit geht dieser Anspruch genau?
Dieses Seminar vermittelt Ihnen die formalen Voraussetzungen bei der Zeugniserteilung, den weiteren Ablauf bis hin zur Übergabe des Zeugnisses sowie die Möglichkeit der Mitarbeitenden auf Durchsetzung ihrer Ansprüche.
Thematisiert wird u.a.:
- Unterschiede bei einem Zwischenzeugnis und einem Endzeugnis
- formale und inhaltliche Anforderungen
- Übergabe des Zeugnisses
- Klagemöglichkeiten auf Erteilung oder Nachbesserungen
Referentin: Linda Mayer vom Handelsverband Württemberg, Syndikusrechtsanwältin
Das Seminar kostet 85 Euro für HBW-Mitglieder und 170 Euro für Nichtmitglieder. Jede zweite Person des gleichen Unternehmens erhält einen Rabatt von 25 %.
Wenn Sie teilnehmen möchten, klicken Sie bitte hier – Anmeldung.
Wir freuen uns über Ihre Teilnahme.
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Die arbeitsrechtlichen Anforderungen in der Personalarbeit steigen seit Jahren, sei es durch neue, europarechtliche Vorgaben oder veraltete, bürokratieintensive Gesetze, die nicht mehr zum Betriebsalltag passen, doch weiter umgesetzt werden müssen. Zudem wandelt sich der Arbeitsmarkt. Die Gewinnung und Erhaltung einer verlässlichen Mitarbeiterstruktur rücken in den Fokus, ebenso wie die effektive Gestaltung von Personalkosten.
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Mit 12 Punkten zur Handelsfachkraft für Arbeitsrecht oder einzeln als gezielte Fortbildungsmaßnahme:
- In den nächsten 12 Monaten bieten wir monatlich webbasierte Seminare und HybridSeminare, in welchen wir Ihnen und Ihren Mitarbeitenden einen umfassenden Überblick im Arbeitsrecht verschaffen
- Sie wählen, welche Seminare Sie besuchen
- Bei Besuch eines vierstündigen Seminars erhalten Sie zwei TeilnahmePunkte, bei Besuch eines zweistündigen Seminars entsprechend einen Teilnahme-Punkt
- Wer 12 Punkte innerhalb des Veranstaltungsjahres durch Teilnahme gesammelt hat, wird von uns zur Handelsfachkraft für Arbeitsrecht zertifiziert
Ihre Vorteile auf einen Blick:
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