Intensivberatung Zukunft Handel 2030
Das Förderprogramm "Intensivberatung Zukunft Handel 2030 – Digitalisierung, Strategie, Personal, Nachhaltigkeit" geht ab 06.11.2023 in die neue Runde.
Zweck der Förderung:
Mit einer geförderten Beratung durch einen externen Experten (w/m/d) sollen kleine und mittlere Unternehmen des stationären Einzelhandels dabei unterstützt werden, sich fit für die Zukunft und die digitale Transformation zu machen, sich strategisch neu und wettbewerbsfähig zu positionieren, das Personal zu entwickeln und qualifizieren, die großen ökologischen und sozialen Herausforderungen zu bestehen sowie klassische Geschäftstätigkeiten mit dem Onlinehandel zu kombinieren.
Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen* des stationären Einzelhandels, mit Sitz in Baden-Württemberg und weniger als 250 Beschäftigte (VZÄ) und einem Vorjahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro oder eine Vorjahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro
* Es gilt die Empfehlung der Europäischen Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen (2003/361/EG).
Welche Beratungsinhalte sind möglich?
- Digitalisierung:
- Einsatz digitaler Technologien und Werkzeuge in allen Unternehmensbereichen, einschl. KI
- Verbesserung der digitalen Sichtbarkeit des Unternehmens, einschließlich Social Media Konzepte
- Entwicklung digitaler Geschäftsmodelle
- Optimierung der Buch- und Lagerhaltung sowie Logistik durch Verwendung neuer digitaler Technologien
- Entwicklung einer bedarfsgerechten IT-Sicherheitsstruktur
- Strategie:
- Entwicklung tragfähiger Strategien zur Verbesserung der Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit
- Stärkung der Marktposition des Unternehmens
- Erschließung neuer Märkte
- Personal:
- Fachkräftegewinnung und -sicherung
- Strategische Personalentwicklung
- Mitarbeiterqualifizierung
- Personalplanung und -führung
- Nachhaltigkeit:
- Ressourcensparende Beschaffung
- Sortimentspolitik nach Nachhaltigkeitskriterien
- Betriebliches Ressourcen- und Abfallmanagement
- Umgang mit Herausforderungen wie dem Lieferkettengesetz oder der EU-Taxonometrie
- Ermittlung des ökologischen Fußabdrucks des Unternehmens
Förderkonditionen, Zuschusshöhe:
Die Zuwendung wird als Zuschuss im Wege der Anteilsfinanzierung gewährt.
Die Förderung erfolgt als Festbetrag pro Tagewerk zur Finanzierung der Intensivberatung zu folgenden Konditionen:
- Die minimale Beratungsdauer pro Unternehmen beträgt 5 Tagewerke, maximal 15 Tagewerke.
- Ein Tagewerk mit Beratungsleistung einschließlich Vor- und Nachbereitung sowie Berichtsabfassung umfasst 8 Zeitstunden. Der Tagwerks-Honorarsatz der Berater beträgt 800,00 € p. TW zzgl. MwSt.
- Der Eigenanteil der beratenen Betriebe beträgt 295,00 € p. TW zzgl. MwSt.
- Förderzeitraum 16.11.2023 – 31.12.2024
Expertise des Handelsverband Baden- Württemberg: Der HBW hat in seinem Portfolio erfahrene Beraterinnen und Berater, die sich auf die genannten Themenfelder spezialisiert haben. Diese Experten verfügen über fundierte Branchenkenntnisse und langjährige Erfahrung in der Beratung von Einzelhandelsunternehmen.
Der HBW ist vom Wirtschaftsministerium beauftragt, das Programm zu koordinieren, in allen Themenbereichen passgenaue Beratungsdienstleistungen anzubieten und eine unkomplizierte Abwicklung sicherzustellen. Der HBW unterstützt aktiv bei der Auswahl der richtigen Beraterinnen und Berater für Ihr Unternehmen, um sicherzustellen, dass Sie die bestmögliche Beratung erhalten.
Eigene Berater: Wenn Sie bereits Berater für die genannten Themenfelder in Anspruch nehmen, ermöglicht die Akkreditierung dieser Berater bei der UBH GmbH (einer Tochtergesellschaft der HBW) auch die Durchführung von Projekten im Rahmen von Handel 2030.