25.10.2018

DSGVO: Facebook weiterhin nicht 100prozentig rechtssicher

Auch ein halbes Jahr nach Start der Datenschutzgrundverordnung sind viele Fragen offen: Selbst bei Facebook, was viele Händler nutzen, lauern noch Gefahren in Sachen Datenschutz.

Die Datenschutzkonferenz hat am 5.September per Beschluss klargestellt, dass sie Facebook-Fanpages weiterhin – analog der Rechtsprechung des EuGH von 05. Juni - für rechtswidrig hält. In diesem Urteil wurde den Betreibern von Seiten in Facebook und Co eine gemeinsame Verantwortlichkeit für die Datenverarbeitung zugesprochen. Ergo kann jeder Seitenbetreiber von Facebook in Mithaftung gezogen werden, möglich sind auch andere datenschutzrechtliche oder wettbewerbsrechtliche Abmahnungen. Diese Verantwortlichkeit ist faktisch aber nicht umzusetzen, nach wie vor hat ein Seitenbetreiber wenig bis gar keinen Einfluss auf die Datenverarbeitung – beispielsweise wann Daten gelöscht werden oder welche Daten automatisiert abgegriffen und verarbeitet werden.

                         

Wie hat Facebook auf das Urteil bisher reagiert?


Facebook hat dazu kleinere kosmetische Änderungen eingefügt, die aber nach wie vor nicht ausreichend sind. Unternehmen die eine Fanpages bei Facebook betreiben, werden über die Ergänzung informiert und diese wird, durch weitere Nutzung, Teil des Vertrages (so wohl auch die Information von Facebook im Unternehmensblog). Neue Kunden schließen diese Nachbesserung bei der Registrierung der Fanpage mit ab.

Die von Facebook ergriffenen Maßnahmen sind ein Schritt in die richtige Richtung, bringen aber nach Expertenansicht keine Rechtssicherheit.

Wie Sie als Händler sich hier richtig verhalten und ob Sie alle anderen gesetzlichen Anforderungen an die neue DSGVO erfüllen, dazu berät Sie die GDiH, ein Tochterunternehmen des Handelsverbands, kompetent und individuell. Die Experten der GDiH erreichen Sie unter 0711 64864-40.

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Sascha Jost
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