27.06.2024

Maut für Lkw über 3,5 Tonnen ab 1. Juli 2024

Liebe Händlerinnen und Händler,

Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen werden für die Benutzung von Bundesfernstraßen ab 1. Juli 2024 Maut entrichten.

 

 

Darunter fallen sowohl Solofahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen als auch Fahrzeugkombinationen, deren Motorfahrzeug eine technisch zulässige Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen aufweist.

Handwerksfahrzeuge sind unter bestimmten Voraussetzungen von der Mautpflicht befreit.

Mehr Informationen zur Änderung des Bundesmaut finden Sie hier.

Die Mauttarife finden Sie hier.

Aktuell wird im Land über eine LKW-Maut auf Landes- und Kommunalstraßen exklusiv für Baden-Württemberg diskutiert. Wir setzen uns seit geraumer Zeit vehement dafür ein, dass diese Maut nicht kommen wird, da sie ein enormen Wettbewerbsnachteil für den heimischen Einzelhandel und den Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg wäre.

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