Die Einreichungsfrist der Schlussabrechnung der Corona-Hilfen endete, wie mehrfach mitgeteilt, grundsätzlich am 31. Oktober 2023.
Die Nachfrist wurde auf 31.01.24 verlängert.
Sofern bisher noch keine Schlussabrechnung eingereicht wurde, ist dies schnellstmöglich nachzuholen.
Für prüfende Dritte steht das digitale Antragsportal innerhalb einer Nachfrist bis zum 31. Januar 2024 für Einreichungen zur Verfügung.
ACHTUNG:
Im Einzelfall kann bis dahin (also bis 31.01.24) eine Verlängerung der Schlussabrechnung über prüfende Dritte bis zum 31. März 2024 beantragt werden.