Ab dem 17. Dezember müssen auch Händler mit mehr als 49 Mitarbeitenden eine Meldemöglichkeit anbieten, über die Hinweisgeber auf Verstöße gegen geltendes Recht aufmerksam machen können. Ziel des Gesetzes sei es, Hinweisgeber, die unrechtmäßiges Verhalten anzeigen möchten, vor Repressalien zu schützen. Beispiele für solche Verstöße gibt es viele: Mobbing, sexuelle Belästigung, private Nutzung eines vom Arbeitgeber bezahlten Screens, Mitarbeiterdiebstahl, Bestechlichkeit, Nichtbeachtung von Compliance-Regeln.
17.01.2024