07.10.2018

Achtung Abmahnung: Am 23. November 2018 ist wieder Black Friday

In Deutschland ist der „Black Friday“ beliebt und treibt auch leider größere Blüten als in seinem Herkunftsland USA.
Händlern könnte nun am kommenden „Black Friday“, dem 23. November 2018, wieder viel Ärger drohen, wenn sie den Begriff „Black Friday“ unberechtigt nutzen.

Denn richtig ist, dass das Deutsche Patentamt im März  entschieden hat, die Marke zu löschen, weil sie  nach deutschem Recht gar nicht eintragungsfähig war. Die Markeninhaberin Super Union Holdings Ldt. mit Sitz in Hongkong legte dagegen jedoch Beschwerde beim Bundespatentgericht ein. Damit ist der Beschluss des DPMA nicht rechtskräftig. Die Folge davon ist, dass die Löschung nicht rechtsfähig ist und dass die Markenrechte einstweilen weiter durchgesetzt werden.

Zur Vermeidung von Abmahnungen empfiehlt der HBW:

1. Den Begriff zu vermeiden
2. Bei Verwendung vorab Rücksprache mit einem spezialisierten Anwalt zu nehmen
3. Ggfs. eine Lizenz von der Black Friday GmbH (Dt.) zu erwerben

 

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Dr. Dieter Sievert
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