„Zahlreiche Verbraucherinnen und Verbraucher entsorgen auch heute noch Lebensmittel aufgrund eines abgelaufenen Mindesthaltbarkeitsdatums, obwohl diese Lebensmittel noch für den Verzehr geeignet wären. Durch die Abschaffung der Kennzeichnung mit einem Mindesthaltbarkeitsdatum könnte dafür gesorgt werden, dass in Privathaushalten weniger noch zum Verzehr geeignete Lebensmittel weggeworfen werden“, sagte Sabine Hagmann, Hauptgeschäftsführerin des Handelsverbands Baden-Württemberg (HBW).
Den Vorstoß von Bundeslandwirtschaftsminister Özdemir, das sogenannte „Containern“ zu erlauben, sieht der Verband kritisch.
„Nahezu alle Geschäfte des Lebensmitteleinzels spenden die abgelaufenen Lebensmittel, die noch verzehrbar sind, an Organisationen, die diese an bedürftige Personen weitergeben. Weggeworfen werden also wirklich nur noch Lebensmittel, von denen potentiell eine Gefahr für die Gesundheit ausgeht. Diese sollten unter keinen Umständen mehr verzehrt werden. Das Verbot zu „containern“ hat also seine Berechtigung und sollte dringend weiterhin bestehen bleiben. Auch das Bundesverfassungsgericht sieht laut einem kürzlich erfolgten Urteil aus rechtlicher Perspektive keinen Handlungsbedarf beim ‚Containern‘ “, ergänzte Hagmann.
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