gestern hat die von der Bundesregierung eingesetzte Kommission „Gas und Wärme“ Vorschläge für eine Gas- und Wärmepreisbremse vorgestellt. Gerne übersenden wir Ihnen hier eine kurze Zusammenfassung des Vorschlags.
Für private Haushalte und KMU ist demnach ein zweistufiges Verfahren vorgesehen:
- Im Dezember 2022 soll der Staat einmalig die Abschlagszahlung auf Basis der Abschlagszahlung von September 2022 übernehmen.
- Von März 2023 bis April 2024 wird ein garantierter Bruttopreis von 12 ct/kWh für 80 Prozent des Verbrauchs definiert, der der Abschlagszahlung aus September 2022 zugrunde gelegt wurde. Für Mengen oberhalb des Kontingents gilt der vertraglich vereinbarte Arbeitspreis.
Für Fernwärmekunden wird analog ein garantierter Bruttopreis von 9,5 ct/kWh für ein Grundkontingent von 80 Prozent festgelegt.
Für industrielle Verbraucher (Kunden mit geregelter Lastgangmessung und einem Verbrauch größer als 1,5 Millionen kWh/a, insgesamt ca. 25.000 Unternehmen) wird ein Kontingent des Gasverbrauchs von 70 Prozent des Verbrauchs des Jahres 2021 definiert.
Für dieses Kontingent wird ein garantierter Beschaffungspreis von 7 ct/kWh festgelegt. Dies entspricht ungefähr dem garantierten Bruttopreis für Privatkunden von 12 ct/kWh. Für Mengen oberhalb des Kontingents gilt auch hier der vertraglich vereinbarte Arbeitspreis. Die Förderung ist an den Standorterhalt und eine Transformationsperspektive gebunden, wobei noch keine weiteren Details zu den Vorgaben bekannt sind. Subventioniertes Gas darf zu Marktpreisen weiter veräußert werden.
Das Instrument für die Industrie soll zum 01. Januar 2023 in Kraft treten und zum 30. April 2024 enden. Ausgenommen sind Gaskraftwerke (keine weiteren Anreize zur Gasverstromung) und größere Wohneinheiten (hier soll das Modell für Haushalte greifen).
Der Vorschlag der Kommission geht grundsätzlich in die richtige Richtung und kann einige Unternehmen entlasten. Es gibt jedoch aus unserer Sicht zwei große Kritikpunkte. Das Inkrafttreten der Gaspreisbremse für KMU im März wird für viele Händlerinnen und Händler zu spät kommen, der Handel braucht sofort Entlastungen. Außerdem stellt sich die Frage, was mit Unternehmen ist, die zwar keinen Verbrauch größer als 1,5 Millionen kWh pro Jahr aufweisen, jedoch auch nicht unter die KMU-Regelung fallen. Dies betrifft zum Beispiel viele filialisierte Handelsunternehmen. Diese müssen zwingend ebenso wie andere Unternehmen entlastet werden. Dafür setzen wir uns weiterhin ein.
Da die Bundesregierung nicht an diesen Vorschlag gebunden ist, sondern ihn noch abändern/ergänzen kann, werden wir uns weiterhin massiv dafür einsetzen, dass alle Handelsunternehmen so schnell wie möglich entlastet werden. Heute Abend werden wir die Positionen des Handels in einer Videokonferenz mit dem baden-württembergischen Innenminister Strobl, der baden-württembergischen Wirtschaftsministerin Dr. Hoffmeister-Kraut, dem Bundestagsabgeordneten Jung und weiteren CDU-Abgeordneten vertreten. Morgen ist Wirtschaftsministerin Dr. Hoffmeister-Kraut zu Gast auf unserem Jahresmeeting, auch dort wird die Gaspreisbremse Thema sein.
Auch das Thema Strompreise steht weiter ganz oben auf unserer Agenda. Auch hier laufen auf höchster politischer Ebene aktuell Gespräche zur Umsetzung der Preisbremse und wir setzen uns weiterhin für die Belange des Handels ein. Wie unsere Umfrage ergeben hat, beträgt die Energiekostensteigerung bei Händlerinnen und Händlern, die seit Jahresbeginn neue Energieverträge unterzeichnet haben, durchschnittlich 191%.
Bei Händlerinnen und Händlern, die neue Energieverträge für die kommenden Monate abschließen müssen, beträgt die Energiekostensteigerung im Schnitt sogar fast 300%. Wir setzen uns daher weiterhin für die schnelle Umsetzung einer wirkungsvollen, unbürokratischen Strompreisbremse ein, die alle Händlerinnen und Händler schnell entlastet
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