Liebe Mitglieder,
liebe Verbündete,
heute möchten wir Sie wieder über einige Gesetzesänderungen ab dem 1. Oktober 2022 informieren:
1. Corona-Regeln ab 1. Oktober
Für den Oktober wurden neue Corona-Regeln beschlossen. Bundesweit vorgeschrieben werden FFP2-Masken in Kliniken, Pflegeheimen und Arztpraxen. Auch in Fernzügen gilt wieder die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske. Nur für Kinder reicht eine einfache OP-Maske. In Flugzeugen fällt die Maskenpflicht weg. In Pflegeheimen und Kliniken muss zudem vor dem Zutritt ein negativer Test vorgelegt werden.
Die Länder können zudem eine Maskenpflicht in Nahverkehrszügen und -bussen sowie in Innenräumen wie Geschäften und Restaurants vorschreiben. Diese Maßnahmen müssen die Länder allerdings nicht umsetzen. Wer einen negativen Test vorzeigt, ist in der Gastronomie und bei Veranstaltungen zwingend von einer solchen Pflicht auszunehmen. Hier finden Sie die CoronaVO BW.
An Schulen und Kitas können Tests vorgeschrieben werden. Ab Klasse fünf ist die Pflicht des Tragens eines Mund-und Nasenschutzes möglich. Wenn sich die Infektionslage verschlimmert, können die Länder mit einem Landtagsbeschluss weitere Vorgaben machen. Dazu zählen etwa Besucher-Obergrenzen für Veranstaltungen in geschlossenen Räumen.
2. Mindestlohn steigt auf 12 Euro
Der Mindestlohn steigt ab 1.Oktober auf 12 Euro. Die Erhöhung beschloss der Bundestag im Juni mit den Stimmen der Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) würdigte die Erhöhung auf zwölf Euro als „Frage des Respekts“ für harte Arbeit. Für Niedrigverdiener sei dies vielfach „der größte Lohnsprung ihres Lebens“, sagte Heil in Juni in der Haushaltsdebatte des Parlaments. Für sie bedeute diese „spürbar im Portemonnaie eine Verbesserung“. Seit 2015 ist der Mindestlohn damit um mehr als 40 Prozent gestiegen.
Die Erhöhung hat auch Auswirkungen für Minijobber. Zum einen werde die Verdienst-Obergrenze für Minijobs ab Oktober von 450 Euro auf 520 Euro angehoben. Die Grenze soll sich künftig an einer wöchentlichen Arbeitszeit von zehn Stunden sowie dem gesetzlichen Mindestlohn orientieren. Bei einem Mindestlohn von zwölf Euro können somit rund 43 Stunden im Monat gearbeitet werden.
Ab Oktober darf die Minijob-Grenze von 520 Euro laut Marx innerhalb eines Zeitjahres nur noch in bis zu zwei Kalendermonaten überschritten werden.
Auch die Höhe wurde konkret festgelegt: Künftig dürfen Minijobber in einem Kalendermonat maximal das Doppelte der Minijob-Grenze (1040 Euro) verdienen. Somit können, wenn die Überschreitung unvorhersehbar war, maximal 7280 Euro im Jahr statt der grundsätzlich möglichen 6240 Euro verdient werden. Die Änderungen zum Überschreiten werden im Gesetz festgelegt.
3. Impfstatus
Ab 1. Oktober müssen Bundesbürgerinnen und Bundesbürger ganz genau auf Ihren aktuellen Impfstatus achten. Wer nicht dreifach geimpft ist, gilt dann als ungeimpft.
Bisher gelten Personen als „vollständig geimpft“, wenn sie zweifach geimpft sind. Die dritte Impfung führt zum sogenannten Booster-Schutz. Die Zweitimpfung war bisher 270 Tage gültig.
Der Genesenen-Status soll ebenfalls mit der Impfung gleichgestellt werden. Wer Genesen ist, braucht dann lediglich zwei Impfungen, um als „vollständig immunisiert“ zu gelten.
4. Neuerungen bei Heizungen
Gebäudeeigentümer mit Gasheizungen sind künftig zur Überprüfung ihrer Heizung verpflichtet, um Energie zu sparen. Die Regelung tritt am 1. Oktober in Kraft und gilt für zwei Jahre. Die Heizungs-Checks sollen von Fachpersonal ausgeführt werden, etwa Heizungsbauer, Schornsteinfeger oder Energieberater.