22.04.2022

Erinnerung: Arbeitgeber müssen Impfdaten der Mitarbeiter löschen

Niedersachsens Datenschutzbeauftragte Barbara Thiel hat diese Woche erneut darauf hingewiesen, dass Unternehmen und Behörden viele personenbezogene Corona-Daten mit dem Wegfall der entsprechenden Vorgaben jetzt löschen müssen.

Als Beispiel nannte sie die Zugangsbeschränkung am Arbeitsplatz nach der 3G-Regel, die den Impf- und Teststatus der Mitarbeiter umfasst. „Wer sich noch nicht darum gekümmert hat, sollte das spätestens jetzt tun, um keine rechtswidrigen Datenfriedhöfe anzulegen“, teilte Thiel am Dienstag gegenüber dpa mit und kündigte entsprechende Kontrollen an.

Wir hatten bereits im März auf das notwendige Löschen der Daten in unserem Corona-Newsletter Ende März hingewiesen. Sie haben Fragen hierzu? Wenden Sie sich gern an unser HBW-Juristenteam unter Telefon 0711 6486430.

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