03.06.2022

Hinweise zur Überbrückungshilfe IV: Antragsfrist endet am 15. Juni

Mit der Überbrückungshilfe IV haben Sie die Möglichkeit für die Fördermonaten April bis Juni 2022 von der bekannten Fixkostenerstattung zu partizipieren.

 

Hier endet nun am 15. Juni 2022 die Frist für Erstanträge sowie etwaige Änderungsanträge, bei denen weitere Fördermonate beantragt werden (zum Beispiel Fördermonate im 2. Quartal). Bitte beachten Sie diese "harte" Fristen und suchen Sie für den Fall einer Antragstellung zeitnah den Kontakt zu Ihrem prüfenden Dritten bzw. Steuerberater:in. Die Frist für andere Änderungen (zum Beispiel Kontoverbindung, Fehlerkorrekturen) wurde nochmals verlängert und gilt jetzt bis 30. September 2022.
 

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