Bundesarbeitsminister Heil plant wohl nach unserer Information und einem Bericht im Handelsblatt, den erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld (10-Prozent-Quorum und Verzicht auf negative Arbeitszeitsalden) um weitere drei Monate bis Ende September 2022 zu verlängern. Weitere pandemiebedingte Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld, nämlich höhere Leistungssätze, längere Bezugsdauer und die Einbeziehung der Leiharbeit sollen dagegen wie geplant zum 30. Juni 2022 auslaufen.
Ein Entwurf liegt uns bisher nicht vor. Nach Informationen der BDA (Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände) fand noch keine Ressortabstimmung statt. Damit die Verlängerungsverordnung noch rechtzeitig ergehen kann, muss das Kabinett sie am 22. Juni 2022 beschließen. Wir werden Sie dazu auf dem Laufenden halten.
17.06.2022