„Wir begrüßen die Abschaffung der 3G-Regelung für den Einzelhandel in der Alarmstufe I ausdrücklich. Diese Entscheidung ermöglicht es dem Handel endlich wieder alle Kundinnen und Kunden in den Geschäften vor Ort begrüßen zu können. Die Abschaffung der 3G-Regel ist folgerichtig. So haben zuletzt auch Forscher des Max-Planck-Instituts nachgewiesen, dass die Ansteckungsgefahr in Innenräumen äußerst gering ist, solange eine medizinische oder eine FFP2-Maske getragen wird, was im Handel von Anfang an konsequent der Fall war und ist“, sagte Hermann Hutter, Präsident des Handelsverbands Baden-Württemberg (HBW).
Die 24 Monate der Einschränkungen, insbesondere zuletzt auch die 2G und die 3G-Regelung haben im Einzelhandel für massive Umsatzeinbrüche und existenzbedrohende Ertragsverluste gesorgt. Seit Beginn der Pandemie mussten Händlerinnen und Händler laut einer aktuellen Umfrage des HBW einen monatlichen Umsatzverlust von durchschnittlich 29% hinnehmen, im Textileinzelhandel sogar von durchschnittlich 37%. Der monatliche Ertragsverlust im selben Zeitraum betrug aufgrund der aufwendigen und teuren Kontrollmaßnahmen durchschnittlich 35%, im Textileinzelhandel sogar 44%.
„Die Umsatz- und Ertragsverluste, die der Einzelhandel während der Pandemie hinnehmen musste, sind riesig und existenzbedrohend. Zahlreiche Händlerinnen und Händler mussten, um zu überleben, große Teile des Eigenkapitals aufbrauchen. Dieses Kapital fehlt jetzt für Investitionen in Onlineangebote, Prozessoptimierungen, Personal und Ladenbau. Investitionen sind jedoch dringend notwendig, um die Wettbewerbsfähigkeit für den stationären Handel wieder einigermaßen herzustellen. Um die Zukunft des stationären Einzelhandels und unserer Innenstädte zu sichern, müssen die Wirtschaftshilfen für den Einzelhandel daher dringend angepasst und ergänzt werden, denn aufgrund der Konstruktion der Überbrückungshilfen kam nur wenig der Hilfen beim Handel, der eines der größten Sonderopfer erbracht hat, an. Der Bemessungszeitraum für die Soforthilfen muss angepasst werden und die tatsächliche Zeit der staatlich angeordneten Schließung abdecken. Außerdem muss es für die Zeit, in der der Handel mit 2G und 3G-Beschränkungen öffnen musste, adäquate Hilfszahlungen geben, da hier ein wirtschaftlicher Betrieb kaum möglich war“, ergänzte Sabine Hagmann, Hauptgeschäftsführerin des Handelsverbands Baden-Württemberg (HBW).