12.11.2021

3G-Kontrollen im Einzelhandel im ersten Landkreis Baden-Württembergs

Mit dem Landkreis Biberach ist aufgrund der dynamischen Entwicklung der Corona-Infektionen der erste Teil Baden-Württembergs in die Alarmstufe übergegangen. Damit verbunden sind auch Kontrollpflichten für den Einzelhandel. Kundinnen und Kunden müssen für den Besuch im Einzelhandel in der Alarmstufe geimpft, getestet (ein Antigen-Test ist ausreichend) oder genesen sein. Der Handel wird den 3G-Nachweis stichprobenartig kontrollieren. Selbiges gilt auch für die restlichen Landkreise Baden-Württembergs, sollte die Alarmstufe erreicht werden.

Um Kundinnen und Kunden aktiv auf die gültigen Corona-Regeln in der Warnstufe hinzuweisen, werden die Händlerinnen und Händler in Baden-Württemberg, etwa durch Aufsteller und Hinweise an Eingangstüren, auf die geltenden 3G-Regelungen in der Alarmstufe sowie auf die Höhe des drohenden Bußgeldes im Falle eines Verstoßes (Regelsatz 200€) aufmerksam machen. „Unsere Händlerinnen und Händler zeigen mit den Kontrollen einmal mehr, dass sie im Rahmen ihrer Möglichkeiten alles tun, um der Corona-Pandemie ein Ende zu setzen. Der Einzelhandel war durch die hervorragenden Hygienekonzepte in den vergangenen eineinhalb Jahren zu keinem Zeitpunkt Treiber der Pandemie. Der Handel war und ist nach wie vor sicher. Unsere Kundinnen und Kunden können ohne Sorge vor einer Ansteckung mit dem Corona-Virus im stationären Einzelhandel einkaufen. Gerne stehen wir der Landesregierung auch weiterhin als verlässlicher Partner zur Seite“, ergänzte Sabine Hagmann, Hauptgeschäftsführerin des Handelsverbands Baden-Württemberg (HBW).

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