Um Kundinnen und Kunden aktiv auf die gültigen Corona-Regeln in der Warnstufe hinzuweisen, werden die Händlerinnen und Händler in Baden-Württemberg, etwa durch Aufsteller und Hinweise an Eingangstüren, auf die geltenden 3G-Regelungen in der Alarmstufe sowie auf die Höhe des drohenden Bußgeldes im Falle eines Verstoßes (Regelsatz 200€) aufmerksam machen. „Unsere Händlerinnen und Händler zeigen mit den Kontrollen einmal mehr, dass sie im Rahmen ihrer Möglichkeiten alles tun, um der Corona-Pandemie ein Ende zu setzen. Der Einzelhandel war durch die hervorragenden Hygienekonzepte in den vergangenen eineinhalb Jahren zu keinem Zeitpunkt Treiber der Pandemie. Der Handel war und ist nach wie vor sicher. Unsere Kundinnen und Kunden können ohne Sorge vor einer Ansteckung mit dem Corona-Virus im stationären Einzelhandel einkaufen. Gerne stehen wir der Landesregierung auch weiterhin als verlässlicher Partner zur Seite“, ergänzte Sabine Hagmann, Hauptgeschäftsführerin des Handelsverbands Baden-Württemberg (HBW).
12.11.2021
3G-Kontrollen im Einzelhandel im ersten Landkreis Baden-Württembergs
Kontaktperson(en)
Sabine Hagmann
Hauptgeschäftsführerin
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hagmann@hv-bw.de
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70180 Stuttgart