„Wir freuen uns, dass die Landesregierung und insbesondere das Wirtschaftsministerium den Einzelhandel und die Innenstädte unterstützen und langfristig stärken wollen. Das zeigt auch, wie wichtig der Einzelhandel für die Landesregierung ist und dass sie die Leistungen der Einzelhandelsunternehmen und deren Mitarbeiter gerade in Zeiten der Pandemie honoriert und wertschätzt. Das nun aufgelegte Sofortprogramm kann bei dieser Aufgabe einen wichtigen Part einnehmen und zeigt noch einmal, dass die Landesregierung den Handel beim Restart unterstützt“, sagte Sabine Hagmann, Hauptgeschäftsführerin des Handelsverbands Baden-Württemberg (HBW).
Die im Sofortprogramm enthaltenen Förderlinien für Pop-up-Stores und Malls, für Veranstaltungen und Innovation und Digitalisierung sind gut und wichtig, um den Handel zukunftsfest zu machen, sollten jedoch durch weitere Investitionsmittel für den Einzelhandel selbst ergänzt werden. Mit einem Investitionsfonds könnte das Land Baden-Württemberg hier den Unternehmen als Partner finanziell unter die Arme greifen, so dass der Handel heute investieren kann, um die Herausforderung von morgen problemlos bewältigen zu können. Der Handel muss in Zukunftsthemen wie Digitalisierung und Klimaschutz investieren können, um für Kundinnen und Kunden attraktiv zu bleiben.
„Wir benötigen dringend einen Investitionsfonds für den Handel in Baden-Württemberg. Aufgrund der finanziellen Ungewissheit während der Pandemie haben viele Händlerinnen und Händler notwendige Investitionen aufgeschoben. Diese nachzuholen ist aufgrund der entgangenen Umsätze während der letzten eineinhalb Jahre schwer. Hier wünschen wir uns, dass die Landesregierung ihr beherztes Engagement weiter ausbaut und gemeinsam mit dem Handel die Aufgaben der Zukunft angeht“, so Hagmann weiter.
Beispielhaft für ein couragiertes Programm zur Attraktivierung der Innenstädte kann hier die Initiative des Landes Hessen genannt werden. In unserem Nachbarland wurde ein Programm aufgelegt, im Zuge dessen jede Kommune bis zu 250.000 Euro Fördermittel zur Belebung und Attraktivierung der Innenstadt abrufen kann. In einer ersten Förderrunde stehen insgesamt 12,25 Millionen Euro zur Verfügung, bis zum Jahr 2023 sollen es sogar bis zu 40 Millionen Euro sein.
„Ein solches Programm in dieser Größenordnung wäre auch für die Innenstädte und dadurch für den Einzelhandel in Baden-Württemberg von unschätzbarem Weg. Soll das Kulturgut Innenstadt nicht veröden, so muss es ständig weiterentwickelt und an aktuelle Bedürfnisse angepasst werden. Außerdem muss der innerstädtische Einzelhandel gestärkt werden, da er Passanten in die Stadtzentren lockt und so maßgeblich zur Attraktivität einer Stadt beiträgt“, ergänzte Hagmann abschließend.