„Während der beiden Lockdowns haben unsere Händlerinnen und Händler massive finanzielle Einbußen hinnehmen müssen, die nach wie vor schwer wiegen. Viele Handelsgeschäfte sind nach wie vor vom finanziellen Kollaps bedroht. Gleichzeitig ist das Risiko sich im Einzelhandel mit dem Coronavirus zu infizieren aufgrund unserer guten Hygienekonzepte und der Maskenpflicht unterdurchschnittlich.
Hier hätten wir uns gewünscht, dass die Landesregierung auf diese Fakten Rücksicht nimmt, und den Handel von jeglichen Belastungen ausnimmt. Dies wäre aufgrund des geringen Infektionsrisikos im Handel nur folgerichtig gewesen“, sagte Sabine Hagmann, Hauptgeschäftsführerin des Handelsverbands Baden-Württemberg (HBW). Die Kontrollpflicht ist für den Einzelhandel weder finanziell noch personell stemmbar. Nicht umsonst sprach der Ministerpräsident von Schleswig-Holstein, Daniel Günther, davon, dass die 3G-Regel im Einzelhandel oder auch im ÖPNV nicht praktikabel ist. „Es ist unverständlich, dass die baden-württembergische Landesregierung hier eine andere Auffassung als der Ministerpräsident von Schleswig-Holstein vertritt. Während es im ÖPNV verständlicherweise keine Nachweiskontrollen gibt, wird diese für Händlerinnen und Händler kaum leistbare Aufgabe dem Handel aufgebürdet.
Die Kontrollpflicht muss weiter in öffentlicher Hand bleiben. Stichprobenartige Kontrollen, wie an den Grenzen zu unseren Nachbarländern, wären hier eine mögliche Lösung, mit der der Handel durchaus leben könnte“, so Hagmann weiter. Um sicherzustellen, dass die kritische Alarmstufe nicht erreicht wird, animiert der Handelsverband Baden-Württemberg noch einmal alle noch nicht geimpften Personen einen Impftermin zu vereinbaren und dadurch dazu beizutragen, dass die Impfquote in der Gesellschaft weiter steigt. Mit seiner eigenen Impfkampagne unterstützt der Handel die Bemühungen der Landesregierung hier tatkräftig.