12.09.2018

Handelsverband begrüßt Bekämpfung des Abmahnmißbrauchs

Der heute von Bundesjustizministerin Barley vorgelegte Gesetzentwurf zur besseren Bekämpfung des Abmahnmissbrauchs ist ein Schritt in die richtige Richtung und löst die langjährige Forderung des Handelsverbands Deutschland (HDE) ein, so HBW-Hauptgeschäftsführerin Sabine Hagmann.

„Nach fast zehnjähriger und weitgehend ergebnisloser Debatte erwartet der Einzelhandel, dass den gewerbsmäßigen Abmahnern nun endlich durch entschiedene Maßnahmen des Gesetzgebers das Handwerk gelegt wird“. Das System der privaten Rechtsdurchsetzung mittels Abmahnung und Unterlassungsklage sei wertvoll und unverzichtbar. Gleichzeitig müsse aber ausgeschlossen werden, dass einzelne Verbände oder Rechtsanwaltskanzleien dieses Instrument ausschließlich zur Gebührenerhebung ausnutzen und so missbrauchen.

Der Gesetzentwurf muss sich nun daran messen lassen, wie konsequent er gegen den Abmahnmissbrauch vorgeht. Die letzten Gesetzesvorstöße hatten noch zu viele Lücken. Entsprechend wirkungslos seien sie dann auch in der Praxis geblieben. Der HDE fordert darum die Abschaffung des Fliegenden Gerichtsstands, damit sich die Abmahn-Anwälte nicht mehr einfach das für sie günstigste Gericht aussuchen können. Außerdem setzt sich der Verband für eine besseren Kontrolle der abmahnbefugten Verbände, sowie den Ausschluss von Abmahnungen nach dem Datenschutzrecht ein. Das Damoklesschwert einer Abmahnwelle nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) schwebt weiterhin über den Händlern und sorgt nach Ansicht des Handelsverbands für erhebliche Verunsicherung. Da mit den Datenschutzbeauftragten eine Behörde die Einhaltung des Rechts beaufsichtige, sollten durch eine gesetzliche Klarstellung Abmahnungen durch Verbände oder Anwälte in diesem Rechtsbereich vollständig ausgeschlossen werden. Lesen Sie auch den Bericht auf sueddeutsche.de

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