06.08.2021

Hinweise für Urlaubsrückkehrer

Seit dem 1. August gilt eine neue Einreiseverordnung.

Seit dem 1. August gilt eine neue Einreiseverordnung für die Bundesrepublik Deutschland.

Personen die aus einem Hochrisikogebiet kommen müssen bei der Einreise nach Deutschland bzw. vor der Beförderung einen Impf- oder Genesenennachweis oder einen  negativen PCR-Test (max. 72h) oder Antigen-Test (max. 48h) besitzen
und
sich in 10-tägige Quarantäne begeben (Verkürzung ab 1. Tag mit Impf-
oder Genesenennachweis oder ab 5. Tag mit negativem Testnachweis).

Personen die aus einem Virusvariantengebiet kommen müssen bei der Einreise nach Deutschland bzw. vor der Beförderung einen  negativen PCR-Test (max. 72h) oder Antigen-Test (max. 48h) besitzen. (Ein Impf-/Genesenennachweis ist nicht ausreichend!)
und
sich in 14-tägige Quarantäne begeben (Eine Verkürzung aufgrund eines Impf-/Genesenennachweis oder aufgrund negativem Testnachweis ist nicht möglich!

 

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