04.08.2021

Handel begrüßt Ausnahme von Test- und Nachweispflicht für Tagestouristen

Der Handel in Baden-Württemberg begrüßt die in der neuen Corona-Einreiseverordnung vorhandenen Ausnahmen von Test- und Nachweispflichten für Tagestouristen

Die Regelung, dass die Testpflicht für Grenzgänger und Grenzpendler mit jeweils weniger als 24 Stunden Aufenthalt entfällt, sofern sie nicht aus einem Hochrisiko- oder Virusvariantengebiet kommen, ist essentiell für den baden-württembergischen Handel.

Auch die digitale Einreiseanmeldung entfällt für Personen, die sich weniger als 24 Stunden in Deutschland aufhalten. „Wie dem aktuellen HDE-Konsumbarometer zu entnehmen ist, trübt sich die Stimmung der Verbraucher wieder. Gerade in dieser Phase ist es wichtig, dass Händlerinnen und Händler nicht noch auf weitere Kunden verzichten müssen. Besonders grenznahe Gebiete, aber auch der Handel in Baden-Württemberg insgesamt profitieren von Grenzgängern aus Österreich, Frankreich und der Schweiz, die im baden-württembergischen Einzelhandel ihre Einkäufe tätigen.

Wir begrüßen daher die Ausnahmeregelung für Grenzgänger mit weniger als 24 Stunden Aufenthalt in Deutschland. Es muss unbedingt vermieden werden, dass unsere Händlerinnen und Händler noch einmal auf die treue Kundschaft aus unseren Nachbarländern verzichten muss. Dies hätte für den Einzelhandel in ganz Baden-Württemberg, insbesondere aber in grenznahen Kommunen fatale Folgen“, sagte Sabine Hagmann, Hauptgeschäftsführerin des Handelsverbands Baden-Württemberg (HBW).

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