04.08.2021

Verlängerung der Ausnahmen des Sonn- und Feiertagsfahrverbot / Samstagsfahrverbot wegen Unwetters

Die baden-württembergische Ausnahmegenehmigung vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot und vom Samstagsfahrverbot wegen Unwetters des Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur wurde verlängert. 

Vor dem Hintergrund der Unwetterkatastrophe in vielen Teilen Deutschlands muss sichergestellt werden, dass die Bevölkerung in den betroffenen Gebieten mit Lebensmitteln und Waren des täglichen Bedarfs sowie sonstigen Hilfsgütern versorgt wird. Neben der Aufrechterhaltung der Lieferketten ist es erforderlich, schnellstmöglich die Schäden an der Infrastruktur und den baulichen Anlagen zu beseitigen. Um die anstehenden Aufgaben der Schadensbewältigung zu unterstützen und die Aufrechterhaltung der Lieferketten zu gewährleisten, werden auf Bitten des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur ab sofort Beförderungen, die unmittelbar oder mittelbar im Zusammenhang mit der Hilfeleistung und Folgenbeseitigung der Unwetterschäden in sowie der damit verbundenen Versorgung der Bevölkerung stehen,

 

von den Vorschriften des § 30 Absatz 3 StVO zum Sonn- und Feiertagsfahrverbot,

von den Vorschriften des § 1 Absatz 1 der Ferienreiseverordnung zum Samstagsfahrverbot

 

ausgenommen.

 

Die Ausnahme wird verlängert bis einschließlich 15. August 2021.

Kontaktperson(en)

Sabine Hagmann
Sabine Hagmann

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