Die CoronaVO hat eine Gültigkeit bis zum 30. Juni 2021. Bedauerlicherweise gab es keine Lockerungen für den Handel. Wir setzen uns weiterhin für den Wegfall der Termin- und Testpflicht bei einer Inzidenz von < 100 ein.
Wir kämpfen weiter für Sie. Zu Ihrer besseren Übersicht weisen wir nochmals auf unsere Öffnungsmatrix hin, in der wir lediglich folgende Änderung vorgenommen haben: „Die Regelungen für den Inzidenzwert unter 50 gelten, wenn die Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter 50 liegt am Tag nach der ortsüblichen Bekanntmachung."
03.06.2021
Neue Corona-Verordnung Baden-Württemberg
Kontaktperson(en)
Sabine Hagmann
Hauptgeschäftsführerin
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