21.05.2021

Beendigung der Kulanzregelung der GEMA für Corona-Gutschriften bei behördlich angeordneten Schließungen

Viele unserer Händler waren über Monate von behördlich angeordneten Schließungen betroffen. Die GEMA hat seit Beginn der Pandemie im März 2020 ihren Kunden freiwillig, unbürokratisch und mit größtmöglicher Kulanz unterstützt, indem die vertraglich vereinbarten Lizenzgebühren für die Zeit der Betriebsschließung ohne Anrechnung von staatlichen Hilfsmaßnahmen gutgeschrieben wurden. 

An dieser Stelle möchten wir uns als Handelsverband Baden-Württemberg herzlich für das Entgegenkommen und die damit einhergehende finanzielle Entlastung unserer betroffenen Mitgliedsbetriebe bedanken. 

Mit der zunehmenden Rückkehr zum öffentlichen Leben und den damit verbundenen Öffnungsmöglichkeiten beendet die GEMA nun die bisher geltende Kulanzregelung der Gutschriften für Dauernutzungen zum 31. Mai 2021. Die vertraglich vereinbarte Lizenzierung für Dauernutzungen in Form laufender Jahres-, Quartals- und Monatsverträge wird zum 1. Juni 2021 inklusive der hiermit verbunden Zahlungsverpflichtungen wieder regulär aufgenommen.

Die Anträge für Gutschriften, die den Zeitraum 01. Januar bis 31. Mai 2021 betreffen, müssen Sie als Händler bis spätestens 10. Juni 2021 im Onlineportal der GEMA unter www.gema.de/portal stellen. Danach endet die Möglichkeit, Gutschriften für das Jahr 2021 zu erhalten.

 

Betriebe, die aufgrund der behördlichen Anordnungen nach wie vor keine Öffnungsperspektive und keinen Anspruch auf die staatliche Überbrückungshilfe III haben, können sich weiter an die GEMA unter kontakt@gema.de wenden. 

 

Sämtliche weiterführenden Informationen sowie FAQs können Sie unter https://www.gema.de/musiknutzer/coronavirus-kundenunterstuetzung/umgang-mit-lizenzvertraegen abrufen.

Kontaktperson(en)

Sabine Hagmann
Sabine Hagmann

Hauptgeschäftsführerin

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