Mit der zunehmenden Rückkehr zum öffentlichen Leben und den damit verbundenen Öffnungsmöglichkeiten beendet die GEMA nun die bisher geltende Kulanzregelung der Gutschriften für Dauernutzungen zum 31. Mai 2021. Die vertraglich vereinbarte Lizenzierung für Dauernutzungen in Form laufender Jahres-, Quartals- und Monatsverträge wird zum 1. Juni 2021 inklusive der hiermit verbunden Zahlungsverpflichtungen wieder regulär aufgenommen.
Die Anträge für Gutschriften, die den Zeitraum 01. Januar bis 31. Mai 2021 betreffen, müssen Sie als Händler bis spätestens 10. Juni 2021 im Onlineportal der GEMA unter www.gema.de/portal stellen. Danach endet die Möglichkeit, Gutschriften für das Jahr 2021 zu erhalten.
Betriebe, die aufgrund der behördlichen Anordnungen nach wie vor keine Öffnungsperspektive und keinen Anspruch auf die staatliche Überbrückungshilfe III haben, können sich weiter an die GEMA unter kontakt@gema.de wenden.
Sämtliche weiterführenden Informationen sowie FAQs können Sie unter https://www.gema.de/musiknutzer/coronavirus-kundenunterstuetzung/umgang-mit-lizenzvertraegen abrufen.