In Folge der Berichte, laut denen bis Ende dieser Woche eine Verordnung von Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden soll, nach der Geimpfte und Genesene in Zukunft für einen Besuch in Einzelhandelsgeschäften keinen Corona-Schnelltest mehr benötigen, dringt der Handel in Baden-Württemberg auf eine vollständige Öffnung. „Eine vollständige Öffnung des gesamten Einzelhandels – unabhängig von Inzidenzwerten – muss nun konsequenterweise folgen. Nur so können geimpfte und genesene Personen ihre Grundrechte auch tatsächlich überall wieder wahrnehmen. Wir fordern die Landesregierung deshalb auf, sich im Bundesrat für eine entsprechende Änderung des Bundesinfektionsschutzgesetzes einzusetzen. Weitere Schließungen wären unverhältnismäßig und würden die genannten Personengruppen auch weiterhin in ihren Rechten beschneiden“, sagte Sabine Hagmann, Hauptgeschäftsführerin des Handelsverbands Baden-Württemberg (HBW).
Der Handelsverband verweist darauf, dass Grundrechte von Bürgerinnen und Bürgern nur so lange eingeschränkt werden dürfen, wie es unbedingt nötig ist. Da Geimpfte und Genese nicht mehr als Treiber der Corona-Pandemie gelten, muss die komplette Wiederherstellung aller Rechte dieser Personengruppen umgehend gewährleistet werden.
Der Verband begrüßt außerdem ausdrücklich, dass die Landesregierung mit ersten Modellprojekten zum Impfen in Betrieben startet. „Es ist jedoch unverständlich“, so Hagmann, „dass keines der Modellprojekte aus der Einzelhandelsbranche kommt. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Einzelhandel stehen seit Beginn der Pandemie an vorderster Front und sorgen dafür, dass die lückenlose Versorgung der Bevölkerung gewährleistet ist. Direkter Kundenkontakt ist dabei unvermeidlich. Außerdem wäre es im Zuge eines möglichst breiten Erkenntnisgewinns wichtig gewesen, auch mindestens ein Modellprojekt im Einzelhandel durchzuführen. So fehlen nun in der späteren Evaluation wichtige Erkenntnisse aus der Einzelhandelsbranche. Wir fordern daher, zusätzlich zu den bisherigen Modellunternehmen, nachträglich noch mindestens ein bis zwei Unternehmen aus dem Handel in den Kreis der Modellunternehmen aufzunehmen“.