30.04.2021

HBW Corona News - Impfterminvergabe und Einkaufserleichterungen für Geimpfte

Impfterminvergabe und Einkaufserleichterungen für Geimpfte

1. Impfterminvergabe 
Die Landesregierung Baden-Württemberg hat mitgeteilt, dass sie die Impfterminvergabe für Personen aus der dritten Priorität schrittweise öffnet.

Ab 3. Mai 2021 startet die Terminvergabe für Menschen mit Vorerkrankungen wie beispielsweise bestimmter Herzerkrankungen oder Asthma, etc. 

Ab (voraussichtlich) Mitte Mai werden die Impfungen auch für die Beschäftigten aus der dritten Priorität, der kritischen Infrastruktur, geöffnet werden.

Das Sozialministerium hat eine Liste der betreffenden Bereiche, unter anderem enthalten sind die Mitarbeiter aus dem Lebensmittelhandel, sowie weitere Informationen veröffentlicht.
 Die Gruppe der Berechtigten der kritischen Betriebe ist groß (neben den Mitarbeitern des Lebensmittelhandels sind es Mitarbeiter aus den Regierungen, Verwaltungen, Bundeswehr, Polizei, Zoll, Feuerwehr, Katastrophenschutz, Justiz, Rechtspflege, …)
Daher wird es ein Windhundrennen um die Impftermine geben. Zur Vorbereitung auf diesen dritten Öffnungsschritt hat das Sozialministerium den Vordruck der entsprechenden Impfbescheinigung für Beschäftigte, die der jeweilige Arbeitgeber ausfüllen und der jeweilige Berechtigte vorlegen muss, online gestellt.

Alternativ werden aber auch andere Musterformular akzeptiert. 

HBW-TIPP: Wir empfehlen, sich schon vor Mitte Mai um Impftermine ab dem Stichtag in den Impfzentren oder den Hausärzten zu bemühen.

 

2. Einkaufserleichterungen für Geimpfte

Es ist nach aktueller Feststellung des Robert Koch-Instituts davon auszugehen, dass Geimpfte und Genesene ein geringeres Risiko haben andere Menschen anzustecken, als durch einen Antigentest negativ Getestete. Folglich ist überall dort, wo bereits ein negativer Antigentest für eine Erleichterung im Hinblick auf oder eine Ausnahme von Schutzmaßnahmen als ausreichend erachtet wird, die Erleichterung oder die Ausnahme auch für Geimpfte und Genese vorzusehen.
Deshalb können Geimpfte und Genese zum Teil auch bessergestellt werden als durch einen Antigentest negativ Getestete. Da zurzeit bei keiner der Gruppen wissenschaftlich hinreichend belegt ist, dass es einen vollständigen Schutz gibt, muss bei möglichen Ausnahmen im erforderlichen Umfang auch weiterhin noch die Notwendigkeit von Schutzmaßnahmen, wie insbesondere Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung, Personenanzahl in geschlossenen Räumen, Abstand zwischen den Personen und Möglichkeit der Frischluftzufuhr mit bedacht werden.
Bei einer hohen Inzidenz in der Bevölkerung ist auch das Risiko für Geimpfte und Genesene höher, sich (trotz Impfung oder überstandener Infektion) anzustecken und die Infektion weiterzugeben. 

Auf der Grundlage dieser Ausführungen und insbesondere dem aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisstand soll in einem ersten Schritt in einer Verordnung nach § 28c IfSG insbesondere Folgendes festgelegt werden:  

  1. Für die Gruppen der Geimpften und Genesenen werden dieselben Ausnahmen eingeräumt, die in § 28b IfSG bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von über 100 für Getestete vorgesehen sind. Dies betrifft die Bereiche Ladengeschäfte und Märkte (§ 28b Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 IfSG), Kultureinrichtungen (§ 28b Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 IfSG), Sport (§ 28b Absatz 1 Satz 1 Nummer 6 IfSG) sowie bestimmte Dienstleistungen (§ 28b Absatz 1 Satz 1 Nummer 8 IfSG).

Damit wird durch die Rechtsverordnung beabsichtigt, Geimpften und Genesenen auch ohne Vorliegen eines negativen Tests die Möglichkeit des Einkaufens einzuräumen. 

Das ist zu begrüßen und ist in der CoronaVO BW in § 4a z. B. für click und meet (über einer Inzidenz von 100) nach unserer Auffassung bereits festgelegt.  
Die Politik muss nun dafür sorgen, dass sich das Impftempo zeitnah weiter beschleunigt und in der Folge die Corona-Maßnahmen sukzessive gelockert werden. Dabei sollte – aus unserer Sicht - die Öffnung aller Einzelhändler als eine der ersten Lockerungen angegangen werden. Schließlich machen wissenschaftliche Erkenntnisse des Robert-Koch-Instituts und der Technischen Universität Berlin deutlich, dass das Infektionsrisiko beim Einkauf nur gering ist.

Kontaktperson(en)

Sabine Hagmann
Sabine Hagmann

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