Als Ergebnis wurde uns mitgeteilt:
- Ab Montag, den 3. Mai sollen gesundheitlich Geschädigte und andere eine Impfberechtigung in BW bekommen und ab dann Termine für sich vereinbaren dürfen. Die entsprechende Liste dazu soll morgen vom Land veröffentlicht werden.
- Ab Mitte Mai sollen auch die Mitarbeiter der kritischen Betriebe laut Gruppe III impfberechtigt sein. Dies betrifft dann auch die AN des Lebensmitteleinzelhandels.
- Der Sozialminister hat 12 Pilotbetriebe im Land festgelegt, die in ihren Betrieben ihre Mitarbeiter impfen lassen dürfen. Diese Liste soll ebenfalls in Kürze veröffentlicht werden.