In Baden-Württemberg haben 40 der 44 Landkreise inzwischen einen Inzidenzwert von über 100. Vier Landkreise können weiterhin Click & Meet durchführen, mit eher sinkender Tendenz.
Bei allen anderen ist nur noch Click & Collect möglich. Ein Sonderfall stellt noch immer das Modellprojekt Tübingen dar. Allerdings hat auch Tübingen die Regeln verschärft.
So ist dort z. B. auch die Außengastronomie wieder geschlossen und Arbeitgeber mit über 50 Arbeitnehmern sind verpflichtet, ihren Angestellten kostenlose Schnelltests anzubieten.
Nach Medienberichten soll sich die Koalition übrigens auch schon geeinigt haben, diese Pflicht morgen bundesweit festzulegen. Weitere Modellprojekte wird es laut Auskunft des Landes vorerst im Übrigen nicht geben. Die ist auch Folge der bundesweiten Notbremsenregelung, die morgen verabschiedet werden soll.
Morgen, am Dienstag, den 13.04.21 soll das Bundeskabinett über eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes beraten. Kernpunkt ist die Einfügung eines neuen Paragrafen 28b, der bei Überschreiten des Wertes 100 bei einer 7-Tages-Inzidenz auf Ebene eines Landkreises/kreisfreie Stadt das automatische Eingreifen einer Notbremse vorsieht. Dem HBW liegen unterschiedliche Entwurfsstände des Gesetzentwurfes vor, die allesamt im Augenblick gravierende, weitere Beschränkungen für den Einzelhandel vorsehen (u. a. Notbremsenregelung, zusätzliche Flächenbegrenzungen, weitere Sortimentseingrenzungen, keine Testoption, kein Click & Meet, kein Click & Collect). Der HBW hat gemeinsam mit dem HDE über das gesamte Wochenende an deren Ansprechpartner und auch heute noch auf Bundes- und Landesebene sehr deutlich adressiert und klargemacht, dass weitere Beschränkungen völlig inakzeptabel sind, Testoptionen beibehalten werden müssen und der Einzelhandel – wenn überhaupt- nicht als einzige Branche weiter in den weiteren, verstetigten und verschärften Lockdown geschickt werden darf. Die Situation ist wirklich untragbar aus Sicht des HBWs.
Mittlerweile gibt es im Übrigen dankenswertere Weise immer mehr Stimmen von wichtigen Experten aus der Jurisprudenz und dem Ärztelager, die sich auch ausdrücklich und mit guten Argumenten gegen dieses Vorgehen aussprechen. Auch die Bundes-FDP hat sich in einem 4-seitigen Schreiben klar gegen die Gesetzesinitiative und die Entmachtung der Länder mit der Folge von eventuell verstetigten und unverhältnismäßigen Grundrechtseingriffen positioniert. Vor allem hat die FDP den Inzidenzwert deutlich in Frage gestellt und gefordert, wie auch wir es seit Monaten tun, dass andere Faktoren eine deutlich größere Rolle spielen müssen, um derart tiefgreifende Grundrechtseingriffe zu rechtfertigen. Der HBW hat auch noch einmal mehrfach deutlich unterstrichen, dass das wirtschaftsferne Vorgehen von deren Seite nicht toleriert werden kann und die betroffenen Handelsunternehmen dadurch in noch größere Schwierigkeiten gebracht werden. Ferner wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Unterstützungsleistungen immer noch unpraktikabel in der Handhabung und unzureichend vom Volumen konzipiert sind.
Der HBW kämpft weiterhin für den Handel in Baden-Württemberg, auch wenn die Ausgangslage durch die Koalitionsverhandlungen im Land und die Kanzler-Debatte auf Bundesebene mehr als unglücklich sind.