Für den Einzelhandel vor allem wichtig sind nur wenige Änderungen:
Der Buchhandel gehört nicht mehr zum Einzelhandel des täglichen Bedarfs. Für ihn gelten nun auch die entsprechenden Click und Collect beziehungsweise Click und Meet-Regelungen. Das Land setzt damit ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg um.
Im Zuge dessen gibt es jedoch keine Änderungen für die Branchen, die ebenfalls erst zum 8. März als Einzelhandel des täglichen Bedarfs klassifiziert wurden. Das bedeutet, dass Gartencenter, Blumengeschäfte und Baumärkte weiterhin als Einzelhandel des täglichen Bedarfs unabhängig von Inzidenzwerten geöffnet bleiben dürfen.
Die Liste des Landes über die geöffneten und geschlossenen Unternehmen blieb nahezu gleich, mit Ausnahme des Buchhandels. Bitte beachten Sie, dass bisher noch nicht die gesamten Unterlagen neu eingestellt sind, aber mit großer Wahrscheinlichkeit morgen zu erwarten sind.
Auch bei den Mischsortimenten gab es keine Anpassungen.
Zusätzlich zu den Änderungen weist die Landesregierung Landräte und örtliche Gesundheitsämter an, die Regelungen der Notbremse umzusetzen, wenn die 7-Tage-Inzidenz mehrere Tage hintereinander über 100 liegt. So darf die Landesregierung künftig die Behörden vor Ort u.a. anweisen, Ausgangssperren bei Inzidenzen von mehr als 100 zu verhängen, wenn alle anderen Maßnahmen versagt haben. Diese verkürzen ggf. die Öffnungszeiten.
Der Modellversuch in der Stadt Tübingen wird zunächst bis zum 18. April fortgesetzt.
Das Land plant zudem, weitere Modellversuche umzusetzen.