In Tübingen ist das „Tübinger Tagesticket“ als Nachweis über einen tagesaktuellen negativen Corona-Schnelltest Zugangsvoraussetzung für zahlreiche Einzelhandelsbetriebe in der Innenstadt sowie für alle neu geöffneten Gaststätten und Kultureinrichtungen. Die erweiterte Testpflicht gilt für alle, auch für die Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Tübingen (sowie auch bereits geimpfte Personen.)
Eine entsprechende Allgemeinverfügung hat Oberbürgermeister Boris Palmer unterzeichnet. Für die kostenlosen Schnelltests stehen mehrere Teststationen in der Innenstadt bereit.
Das Pilotverfahren ist ein Modellversuch, um Erfahrungswerte zu generieren und so eventuell Alternativen zum harten Lockdown zu prüfen.
16.03.2021
HBW Corona News - Teststadt Tübingen
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