16.03.2021

HBW Corona News - Baumärkte

Baumärkte

Aus den Landkreisen haben den Landkreistag einige Anfragen hinsichtlich der Öffnung von Baumärkten in Landkreisen bei einer 7-Tage-Inzidenz von über 100 erreicht. Der Landkreistag hat sich hierzu an das Sozialministerium gewandt und folgende Antwort erhalten:

„Nach § 1c Abs. 2 Satz 3 Nr. 11 CoronaVO sind seit dem 8. März 2021 Baumärkte wieder für den Publikumsverkehr geöffnet. Die Landesregierung kam bei der Überprüfung der Maßnahmen auch unter Berücksichtigung der aktuellen Beschlusslage zwischen Bund und Ländern (MPK) zu dem Ergebnis, dass die vorherige, bis zum 7. März geltende Sortimentsbeschränkung für Bau-märkte (Pflanzen, gartenbauliche Erzeugnisse nebst Zubehör) landesweit aufzuheben ist. Gleichzeitig wurde in der CoronaVO, die aus dem MPK-Beschluss resultierende „Notbremse“, wonach bei einer seit drei Tagen bestehenden 7-Tage-Inzidenz über 100 die bis zum 7. März geltenden Regelungen wieder in Kraft zu setzen sind, berücksichtigt.
Derzeit gelten hierbei nur die in § 20 Abs. 5 Satz 2 Nr. 1 – 5 CoronaVO genannten regionalen Maßnahmen, mit der Folge, dass die Baumärkte nach derzeitiger Verordnungslage auch bei Überschreiten einer Inzidenz von 100 in den Stadt- und Landkreisen geöffnet bleiben.
Die Landesregierung wird jedoch die pandemische Entwicklung fortlaufend beobachten und an-hand dessen entscheiden, ob die bisher getroffenen Maßnahmen aus Gründen des Infektions-schutzes und der Vorgaben aus der „Notbremse“ aufrecht zu erhalten sind.“

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Sabine Hagmann
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