Die MPK Konferenz ist beendet und das Ergebnis erfreulicher, als befürchtet.
Danach haben sich deutliche und sehr positive Änderungen zugunsten des Handels und der Gastronomie ergeben, wenngleich es künftig regionale Unterschiede geben wird. Auch die Frage der Notbremse macht dieses gefundene Ergebnis auch sehr fragil für die Unternehmen. Eine Planungssicherheit gibt es also immer noch nicht, wenngleich das Ergebnis durchaus sehr positiv als Licht am Ende des Tunnels bezeichnet werden kann.
Im Einzelnen verweisen wir auf das Abschlusspapier der MPK Sitzung.
Bitte beachten Sie: Die Ergebnisse müssen nun in Baden- Württemberg überhaupt erst vom Landtag beschlossen und in eine neue CoronaVO gegossen werden, die es erst am Wochenende geben wird.
Die für uns im Einzelhandel auf die Schnelle wichtigsten Punkte sind:
- Der Lockdown wird weiter geführt bis zum 28.3.21
- Gleichzeitig wird es weitere Lockerungen geben, wie folgt:
- Schritt: Schulen und Friseure dürfen seit 1.3. öffnen
- Schritt: Öffnung von Buchläden und Gartencenter, Blumenläden ab 8.3. etc.
- Schritt: Bei einem landesweiten oder regionalen stabilen 7-Tage Inzidenzwert von unter 50 darf der Einzelhandel öffnen mit der bekannten Quadratmeterbegrenzung, bei einer Inzidenz über 50 und unter 100 nur Click and Meet. Dasselbe gilt für die Gastronomie, also unter 50 ohne Termine, über 50.mit Terminen. Dieser Schritt kann wohl auch bereits ab 8.3. erfolgen.
- Notbremse: Wenn sich die Werte regional oder landesweit wieder verschlechtern, dann werden die Unternehmen wieder auf den Stand vor dem 7.3. zurückgeführt.
Weitere wichtige Entscheidungen:
- Impfungen:
- Der Abstand zwischen den beiden Impfungen soll maximal ausgedehnt werden
- Hausärzte können auch impfen.
Es wird eine neue Nachrückstrategie für Impfungen geben.
- Schnelltests:
- Aber keine Testpflicht für Unternehmen, es soll nur einen Appell geben.
Schnell- und Selbsttests sollen systematisch umfassend genutzt werden, ab dem 8.3. soll jeder Bürger einen kostenlosen Test pro Woche erhalten.
Die Ergebnisse müssen nun in Baden- Württemberg überhaupt erst vom Landtag beschlossen und in eine neue CoronaVO gegossen werden, die es erst am Wochenende geben wird.
Wir werden Sie weiter auf dem Laufenden halten.
Als erfreuliches Fazit ist momentan jedoch festzuhalten, dass es endlich einen Lichtschein am Ende des Tunnels für den Einzelhandel gibt und dass unser gemeinsamer Kampf Wirkung gezeigt hat.