Wichtig:
Ab heute können die Gesundheitsämter vor Ort nächtliche Ausgangsbeschränkungen von 21 bis 5:00 Uhr per Allgemeinverfügung umsetzen, bis die 7–Tage– Inzidenz von 50 NeuInfektionen mit dem Coronavirus je 100.000 Einwohner sieben Tage in Folge in einem Land – oder Stadtkreis bei diffusem Infektionsgeschehen überschritten ist sowie bei Berücksichtigung aller bisher getroffenen anderen Schutzmaßnahmen die wirksame Eindämmung der Verbreitung von Erkrankungen mit dem Coronavirus ansonsten gefährdet ist.
Über mögliche Beschränkungen sowie Ordnungsgelder bei Verstößen informieren damit im Einzelfall die Stadt – und Landkreise vor Ort.
11.02.2021