Konkret soll gelten:
- Lockdown-Verlängerung bis zum 7. März 2021
- Öffnung von Friseurbetrieben ab dem 1. März 2021
- bei stabiler 7-Tage Inzidenz unterhalb von 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner soll der nächste Öffnungsschritt durch die Länder erfolgen: „Dieser nächste Öffnungsschritt soll die Öffnung des Einzelhandels mit einer Begrenzung von einer Kundin oder einem Kunden pro 20 qm umfassen, die Öffnung von Museen und Galerien sowie die Öffnung der noch geschlossenen körpernahen Dienstleistungsbetriebe umfassen. Mit den benachbarten Gebieten mit höheren Inzidenzen sind gemeinsame Vorkehrungen zu treffen, um länderübergreifende Inanspruchnahme der geöffneten Angebote möglichst zu vermeiden.“
Vorsichtiges Fazit:- Der Beschluss ist nicht völlig klar.
- Jedes Land kann entscheiden, ob es dieser Empfehlung folgt. Er soll bei der Inzidenz von 35 / 7 Tage im gesamten Bundesland erfolgen, muss aber nicht.
- Demnach erscheint hierzu jedenfalls keine weitere Bund-Länder Abstimmung, die für den 3. März vorgesehen ist, erforderlich! - Dies entscheidet das jeweilige Land selbst!
- Eine Öffnungsperspektive und damit eine Planungsperspektive für den Einzelhandel gibt es nicht.
- Vor dem Hintergrund der Wahlen in Baden-Württemberg dürfte mit einer Öffnung vor dem 15.3. durch die Landesregierung eher nicht zu rechnen sein.
Die heutige Verkündigung der Beantragungsmöglichkeit für die Überbrückungshilfe III wurde von der Bundeskanzlerin nochmals gesondert herausgestellt und Abschlagszahlungen zum 15. Februar 2021 angekündigt.
Im Ergebnis wird nunmehr zwar ein Zielwert für eine Öffnung gegeben, dieser liegt aber nochmals unterhalb desjenigen, der bislang die Erwartungshaltung bestimmte. Keine weiteren Verbesserungen wurden für die Überbrückungshilfe verkündet. Hier liegt immer noch ein Fallbeilartiges Ausschlusskriterium für Betriebe mit einem Jahresumsatz oberhalb von 750 Mio vor.
Auch hier bleiben wir im Gespräch, um Besserungen zu erreichen!
„Die von Schließungen betroffenen Unternehmen empfinden es als sehr frustrierend, dass die
Entscheidung über konkrete Öffnungsperspektiven in den März vertagt wurde.
Vor dem Hintergrund eines schleppenden Impfverlaufs und dem Auftreten von Mutationen wäre es
umso wichtiger, dass die digitale Nachverfolgung der Infektionen nach einem Jahr Pandemie endlich
funktioniert. Es ist enttäuschend, dass stattdessen der für eine Öffnung bislang diskutierte
Inzidenzwert von 50 nun noch weiter auf 35 gesenkt und damit deutlich verschärft wurde. Für die
von Existenzsorgen geplagten Unternehmen rückt die dringend ersehnte Wiedereröffnung nun
nochmals in weite Ferne.
Die simple Verlängerung des Lockdowns für ganze Branchen wird weder dem Ernst der Lage, noch
den Erfordernissen einer effektiven Pandemiebekämpfung gerecht. Die Politik muss einen
evidenzbasierten Ansatz wählen, der sich auf belegbare Infektionsquellen konzentriert.“