11.02.2021

Überbrückungshilfe III kann ab sofort beantragt werden

Das Wirtschaftsministerium hat heute die Freischaltung der Überbrückungshilfe III bekanntgeben. Damit können Unternehmen ab sofort die Überbrückungshilfe III zur Förderung betrieblicher Fixkosten beantragen!

In der Pressemitteilung des BMWi heißt es:

"Unternehmen, die von der Corona Pandemie und dem aktuellen Teil-Lockdown stark betroffen sind, können für die Zeit bis Ende Juni 2021 staatliche Unterstützung in Höhe von monatlich bis 1,5 Millionen Euro erhalten. Diese muss nicht zurückgezahlt werden. Die endgültige Entscheidung über die Anträge und die reguläre Auszahlung durch die Länder wird ab März erfolgen. Bis dahin können Unternehmen Abschlagszahlungen von bis zu 100.000 Euro pro Fördermonat erhalten. Die ersten Abschlagszahlungen mit Beträgen von bis zu 400.000 Euro starten ab dem 15. Februar 2021."

Die Überbrückungshilfe III ist auf dem Portal des Bundeswirtschafts- und Bundesfinanzministerium beantragbar und die FAQs einsehbar. 

Selbstverständlich wollen wir Sie hierbei bestmöglich unterstützen und werden Sie zeitnah mit einem Webseminar in der kommende Woche zu den Themen und Besonderheiten der Überbrückungshilfe III informieren.

Wir werden dieses in Kooperation mit der Wirtschaftsprüfungs- und Steuerkanzlei Ebner Stolz abhalten. Der Temin wird in der kommenden Woche stattfinden, allerdings benötigen wir zu passgenauen Vorbereitung und Klärung der handelsrelevanten Fragen, insbesondere zum Thema Warenabschreibung noch etwas Zeit. (Stand 11.02.2021)

 

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