08.02.2021

Nächtliche Ausgangssperre in Baden-Württemberg ab Donnerstag vom Gericht aufgehoben

Wie auch von uns gefordert, wurde die Ausgangsausgangssperre in Baden-Württemberg, die zuletzt nur noch in Sachsen und Baden-Württemberg fächendeckend bestand, mit Wirkung ab 11.2.2021 aufgehoben.   

Das hat Auswirkungen auf die geöffneten Handelsgeschäfte, denen es zwar nicht verboten war, über 20:00 Uhr hinaus zu öffnen, allerdings ihre Kunden ab 19:30 Uhr heim schicken mussten. 
Damit können hier die Kundenströme wieder entzerrt werden!
Das tut dem politischen Klima gut!

Unsere absolute Forderung gilt aber der Wiedereröffnung der geschlossenen Geschäfte und unserer Forderung nach adäquater Entschädigungen! Hier bleiben wir dran.

 

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