08.10.2020

Übersicht Eilmeldungen und Info-Schreiben COVID-19

Hier finden Sie eine Übersicht der aktuellen Eilmeldungen und Informationen rund um Corona.

Eilmeldung 158/20: Neue Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie

Anbei erhalten Sie als Anlage die entsprechenden Beschlüsse vom 28. Oktober 2020.

Die Beschlüsse gelten ab Montag 02.11.2020 bis Ende November.

Die Beschlüsse haben die Bundesländer in einer eigenen CoronaVO umzusetzen.

In zwei Wochen wollen sich die Teilnehmer erneut zusammensetzen.

Folgende Maßnahmen sind unter anderem beschlossen:

  • Die Kontakte zu anderen Menschen sollen auf das absolut nötige Minimum reduziert werden
  • Kontaktbeschränkungen  zwischen zwei Haushalten sind auf max. zehn Personen reduziert
  • Private Reisen sollen vermieden werden

Schließungen: 

o    Institutionen und Einrichtungen der Freizeitgestaltung werden geschlossen (dazu gehören Fitnessstudios, Schwimmbäder, Messen, Kinos, Theater etc.)

o    Sämtliche Dienstleistungsbetriebe mit Ausnahme von Friseursalons

o    Sämtliche Gastronomiebetriebe werden geschlossen.

Ausnahme : Lieferungen von Speisen für den Verzehr zu Hause sowie  Kantinen

Geöffnet bleiben:

o    Schulen und Kindergarten

o    Der Groß - und Einzelhandel unter Auflagen, insbesondere einer Beschränkung von 1 Kunde pro 10 qm. Weitere Auflagen sind noch nicht bekannt und werden noch von den Bundesländern festgelegt.

Wie bereits im Laufe des Tages berichtet, konnten wir uns mit unsere Argumenten gegen eine Flächenreduzierung von 1 Kunde pro 25 qm durchsetzen.

Für die von den temporären Schließung erfassten Unternehmen soll es eine außerordentliche Wirtschaftshilfe in Höhe von 75 % des entsprechenden Umsatzes des Vorjahresmonats für Unternehmen bis 50 Mitarbeiter geben. Auch für größere Unternehmen soll eine Finanzhilfe fließen.

Auch über eine Überbrückungshilfe III wurde perspektivisch entschieden. Näheres ist noch nicht bekannt.

Fazit:

Auch wenn der Einzelhandel weiter geöffnet bleiben darf, ist nach dem heutigen Corona-Gipfel der Bundeskanzlerin und der Ministerpräsidenten/Innen klar, dass infolge der Beschlüsse zum Herunterfahren des öffentlichen Lebens auch viele Handelsunternehmen auf die zugesagte staatliche Hilfe angewiesen sein werden, da der faktische Lockdown viele Einzelhändler in der Innenstadt gefährden wird. Ob ein solcher Anspruch vorgesehen ist, ist ebenfalls noch nicht klar. 

Entsprechende Forderungen hat der HDE aber bereits erhoben.

 

Pandemiestufe 2 in Baden-Württemberg

Die Landesregierung hat am 6. Oktober für Baden-Württemberg die zweite Stufe der Corona Pandemie ausgerufen.

die Landesregierung hat am 6. Oktober für Baden-Württemberg die zweite Stufe der Corona Pandemie ausgerufen.

Grund dafür sind die deutlich ansteigenden Infektionszahlen, ein diffuses Infektionsgeschehen in einzelnen Landkreisen, zahlreiche Ausbrüche nach privaten Feiern sowie der erneute Übertrag des Virus im Pflegeheimen.

Gesundheitsminister Manne Lucha hatte Maßnahmen formuliert, die mit der zweiten Pandemiestufe einhergehen:

Kernstücke sind die Verschärfung der Corona-Kontrollen zur Einhaltung der Corona Regeln sowie die Ahndung von Missachtung der Coronaregeln mit strengen Bußgeldern.

Konkret heißt das:

1.     Appell an die Bürgerinnen und Bürger, die AHA-Regeln (Abstand halten – Hygiene beachten – Alltagsmaske tragen) zu beachten

2.     Verschärfte Kontrollen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV)

3.     Verschärfte Kontrollen in Einkaufsstädten.

4.     Verschärfte Kontrollen in Restaurants, Bars und Kneipen sowie Hotels, Fünftens

5.     Verstärkte Kontrollen des Mindestabstands und der Maskenpflicht in geschlossenen Räumen.

6.     Dort, wo die Inzidenz über eine längeren Zeitraum hoch ist (über 35/100.000 Einwohner), werden die örtlichen Behörden regionale, durchaus auch empfindliche Einschränkungen vornehmen können, wie zum Beispiel die Begrenzung der Teilnehmerzahl für private Feiern oder die lokale Anordnung von Alkoholverboten auszusprechen.
Im Einzelhandel können Zutrittsbeschränkungen, wie wir sie bereits teilweise nach Ende des Lockdowns hatten, ausgesprochen werden.

7.     Das dreistufige Pandemie-Konzept ordnet bestimmte Maßnahmen den unterschiedlichen Stufen 1-3 zu. Das Konzept mit den zugeordneten Maßnahmen soll das Infektionsgeschehen lageabhängig eindämmen und verhindern, so dass keine weiterreichende erneut noch weitreichendere Maßnahmen bis hin zu einem weiteren Lockdown notwürdig sind.

Hier finden Sie die Matrix der jeweilgen Pandemiestufen

Kontaktperson(en)

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