Baden-Württemberg wird sich dafür vorübergehend an Unternehmen beteiligen. „Die Krise trifft nahezu alle Sektoren und Branchen in Baden-Württemberg. Liquidität und Kapitalausstattung der Unternehmen sind akut bedroht. Wir müssen unserem Mittelstand auch über die Corona-Krise hinaus den Rücken stärken. Mit Krediten allein werden unsere Unternehmen ihre Engpässe nicht überbrücken können“, erklärte Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut. Der Beteiligungsfonds sei kein direktes Kriseninstrument, sondern eine Maßnahme, um die Unternehmen im Anschluss an die Krise zu stabilisieren.
„Die Landesregierung steht an der Seite der Unternehmen. Ich bin überzeugt, dass der Beteiligungsfonds das richtige Instrument ist, um technisches Know-how und Arbeitsplätze im Land zu sichern. Mit dem Fonds schaffen wir Möglichkeiten, in Not geratene Unternehmen nachhaltig zu stützen – insbesondere Unternehmen mittlerer Größe, die vom Wirtschaftsstabilisierungsfonds des Bundes nicht profitieren können“, so die Ministerin. Der Fonds richte sich an Unternehmen, denen anderweitige Hilfen nicht zu Verfügung stehen, die aber grundsätzlich gute Zukunftsperspektive haben.
Der Beteiligungsfonds umfasst Maßnahmen in Höhe von einer Milliarde Euro. Die Mindestbeteiligungshöhe pro Unternehmen wird 800.000 Euro betragen. Die Struktur des Fonds orientiert sich am Wirtschaftsstabilisierungsfonds des Bundes und den Vorgaben des befristeten Rahmens der EU-Kommission für staatliche Beihilfen zur Stützung der Wirtschaft angesichts des derzeitigen Ausbruchs von Covid-19. Der Beteiligungsfonds durchläuft im nächsten Schritt das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren und benötigt die Zustimmung der Europäischen Kommission.
29.07.2020