Mit dem neuen Nothilfefonds für die Gastronomie sollen Insolvenzen, die mittlerweile drohen, verhindert und Strukturen bewahrt werden. Das begrüßt und unterstützt der Handel, der dieselben Strukturen wie die Gastronomie hat und der zusammen mit der Gastronomie und der Kultur die Attraktivität der Innenstädte ausmacht.
„Dieselbe Situation besteht im Einzelhandel“, schreibt der Verband, „auch hier stehen viele Tausende von Unternehmen, die in den letzten Monaten keinen Umsatz, aber erhebliche laufende Kosten und Ausgaben hatten, vor dem Ende ihrer Existenz. Auch die nächsten Monate werden geprägt sein von den coronabedingten Einschränkungen und von niedrigen Umsätzen im gesamten Non-Food Einzelhandel. .So erwartet beispielsweise der Textileinzelhandel durchschnittliche Umsatzverluste von über 50 % für das gesamte Jahr 2020.
So müssten beispielsweise Textilunternehmen neben „horrenden“ Mieten die bereits vor Monaten bestellten Lieferungen von saisonaler Ware abnehmen und bezahlen, „obwohl sie diese Ware nie wieder verkaufen werden“.
„1,5 Millionen Textilteile täglich wurden in den letzten Wochen der Zwangsschließungen in Baden- Württemberg nicht an Kunden abgegeben und werden nie verkauft, sondern müssen am Ende kostenpflichtig vernichtet werden.“
Der Verband appellierte mit diesem Brief erneut dringend an die Landesregierung, eine staatliche Garantie auch für den zwangsgeschlossenen Einzelhandel für eine Entschädigungsleistung für den eingetretenen Schaden auszurufen.
„Wir brauchen diese staatliche Garantie, unabhängig von Größenordnung und wirtschaftlicher Stärke, basierend auf einer klaren gesetzlichen Anspruchsgrundlage“, sagte HBW-Hauptgeschäftsführerin Sabine Hagmann.
Helfen würde an dieser Stelle Entschädigungszusagen, die eine positive Prognose für Unternehmen und deren viele Arbeitnehmer bedeuten. würde. „Ansonsten sind – wie wir in unserem Brief schreiben – Tausende von Insolvenzen im Einzelhandel in 2020 und 2021 zu erwarten“, so Hagmann.
Positiv reagierte der Verband auch auf die Entscheidung der Landesregierung, dass ab diesem Donnerstag auch Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von über 800 Quadratmeter ebenfalls wieder öffnen dürfen, wenn sie Verkaufsfläche abtrennen. „Diese Entscheidung hatte unser Verband von Anfang an gefordert, weil es hier nicht auf die Verkaufsfläche, sondern auf die Einhaltung der Hygieneschutzmaßnahmen ankommen muss. sagte HBW-Hauptgeschäftsführerin Sabine Hagmann. Das VG Sigmaringen hatte einem klagenden Ulmer Handelsunternehmen bestätigt, auf eine 800 qm Verkaufsfläche abtrennen zu dürfen. . Inzwischen liegt darüber hinaus auch eine Entscheidung des VG Hamburg vor, das die Flächenbegrenzung als Bezugswert insgesamt verneint und auf die Argumente des HDE verweist. Gegen diese Entscheidung hat der Hamburger Senat jedoch bereits Beschwerde eingereicht.
"Ganz wichtig ist uns aber jetzt, dass sich wirklich alle, also sowohl die Kunden als auch die Handelsunternehmen an die Hygienemaßnahmen halten. Die Gesundheit der Kunden und Mitarbeiter muss oberstes Ziel sein, so HBW-Präsident Hermann Hutter
„An die Schutzauflagen halten sich alle!“, betonte Hagmann. So sei der Infektionsschutzschutz der Bevölkerung in Lebensmittelgeschäften und anderen systemrelevanten Betrieben immer gewährleistet gewesen in den vergangene Wochen. „Der Einkauf vor Ort ist und bleibt gesundheitlich bedenkenlos“. so Hagmann weiter.
Der HBW hatte daher intensiv und nachhaltig immer wieder darauf gedrängt, dass eine Wiedereröffnung der Geschäfte unabhängig von der Größe erfolgen müsse. In unzähligen Gesprächen und Telefonaten mit Verantwortlichen aus Politik und Behörden hatte der Verband immer wieder seinen Standpunkt dargelegt – mit Erfolg, wie sich nun zeigt