Der Handelsverband Baden-Württemberg (HBW) begrüßt die Entscheidung von Bund und Land, dass ab kommenden Montag (20. April) wieder viele Einzelhandelsgeschäfte öffnen und Kunden willkommen heißen können. Geschäfte bis 800 qm Verkaufsfläche dürfen in ganz Baden-Württemberg unabhängig von der Branche wieder stationär verkaufen. Auch die Einkaufszentren sollen unter diesen Prämissen geöffnet sein. Dies sei ein erster wichtiger Schritt vor allem für kleine und mittlere Händler, „den wir sehr begrüßen und über den wir uns sehr freuen.“ Unabhängig von der Verkaufsfläche dürfen ebenfalls ab Montag alle Buchhandlungen, Fahrrad- und Autohändler öffnen - wie bisher schon der Lebensmittelhandel, Drogerien sowie Bau- und Gartenmärkte, egal welcher Betriebsgröße. Zugleich plädiert der HBW aber weiterhin für eine zeitnahe Wiedereröffnung auch der restlichen Geschäfte über 800 qm. Dies müsse unabhängig von der Quadratmeterfläche und bundesweit einheitlich erfolgen und unter die Bedingung gestellt werden, ob das Geschäft die gültigen Hygienemaßnahmen einhält.
„Eine willkürliche Festlegung der 800 qm-Grenze nützt letztendlich weder Handel noch Kunden und erzeugt einen Flickenteppich“, sagte HBW-Hauptgeschäftsführerin Sabine Hagmann am Freitag. Vielmehr sei doch entscheidend, ob ein Geschäft den von der Landesregierung verordneten Infektionsschutz für Mitarbeiter und Kunden gewährleisten könne. „Und an diese Schutzauflagen halten sich alle!“ So sei der Infektionsschutzschutz der Bevölkerung in Lebensmittelgeschäften und anderen systemrelevanten Betrieben immer gewährleistet gewesen in den letzten Wochen. „Der Einkauf vor Ort ist und bleibt gesundheitlich bedenkenlos“. so Hagmann weiter.
Der Verband schätzt, dass 60 Prozent aller Einzelhandelsgeschäfte in Baden-Württemberg am kommenden Montag wieder öffnen werden. Hagmann appellierte am Freitag deshalb auch an die Verbraucher, den Handel vor Ort jetzt zu unterstützen. „Die Geschäfte freuen sich am Montag über viele Kunden, die verantwortungsbewusst und unter Einhaltung der Abstandsregeln wieder einkaufen. Sie können sich sicher sein, dass auch unsere Unternehmen alles tun werden, um einen höchstmöglichen Hygieneschutz zu gewährleisten. Ein sicheres, entspanntes Einkaufen ist daher zu erwarten.“
Nachdem es in anderen Bundesländern möglich ist, dass größere Geschäfte, wenn sie eine Verkaufsfläche von 800 Quadratmetern überschreiten, die überschüssige Verkaufsfläche abtrennen dürfen, bemüht sich auch der Verband in Baden-Württemberg – trotz Ablehnung durch das Land Stand heute - intensiv darum, dass diese Regelung auch hier durchgeführt werden darf.