Der Verband lobte erneut die umfangreichen Finanzhilfen für krisengeplagte Händler, die die Landesregierung aufgelegt und nun auch angepasst hat – die Hilfen sollen jetzt ohne Blick auf das Privatvermögen des jeweiligen Händlers unkompliziert ausgezahlt werden. „Das ist ein Schritt in die richtige Richtung, wir wissen es zu schätzen, dass Baden-Württemberg vor anderen Bundesländern und mehr als andere Bundesländer Maßnahmen zur Unterstützung der Unternehmen ergriffen hat. Dieses bemerkenswerte Engagement wissen wir zu würdigen“, sagte Hutter.
Die derzeitigen Direkthilfeprogramme sehen jedoch keine Hilfen für Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern vor. Dies betrifft etwa 6.000 Einzelhandelsbetriebe in Baden-Württemberg, darunter viele familiengeführte Traditionsgeschäfte, die hohe Betriebskosten haben und denen bisher keine Unterstützungszusagen in Aussicht gestellt worden sind.
„Es handelt sich hierbei nicht um multinationale Riesenunternehmen, sondern um den heimischen Mittelstand“, sagte HBW-Hauptgeschäftsführerin Sabine Hagmann. „Es handelt sich um familiengeführte Traditionsgeschäfte, die teilweise seit 400 Jahren bestehen, dort in der Region verwurzelt sind, Steuern bezahlt und Vereine gesponsert und immer schon dem Gemeinwohl gedient haben.“
Diese Unternehmen würden momentan nicht von den Direkthilfen profitieren, so Hagmann weiter. „In der Vergangenheit wurden diese Unternehmen gerne als Rückgrat der Gesellschaft bezeichnet.“
„Unabhängig von Größenordnung und wirtschaftlicher Stärke braucht der Einzelhandel auf einer klaren gesetzlichen Anspruchsgrundlage eine staatliche Garantie für eine Entschädigungsleistung für den eingetretenen Schaden!“
Teilweise würden diese Geschäfte nun versuchen, über ihre lokale Hausbank an schnelle Liquiditätskredite zu kommen. „Doch das ist fast immer aussichtlos, denn die Banken wollen für schnelle Kredite zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen hundertprozentige Bankbürgschaften oder noch höhere Sicherheiten als bisher. Eine schnelle Hilfe durch die Banken sieht anders aus“, so Hagmann.
Handelsgeschäfte, die in der derzeitigen Situation jedoch keine finanzielle Hilfe bekommen, mit der sie ihre Umsatzausfälle kompensieren können, „überleben maximal vier bis sechs Wochen, dann sind sie insolvent“, so Hagmann weiter.
Helfen würde an dieser Stelle neben Direkthilfen nur Entschädigungszusagen, die besichert werden könnten und die eine Kreditzusage erleichtern würde. „Ansonsten sind tausende von Insolvenzen im Einzelhandel noch in diesem ersten Halbjahr 2020 zu erwarten“, sagte Hagmann.
Eine solche Zusage müsse der Staat der schwer betroffenen Handelsbranche gewähren.
„Sie ist alternativlos, wenn man einen unwiederbringlichen Zusammenbruch der lokalen Strukturen der Innenstädte sowie im Einzelhandel verhindern möchte. Mit einer künftigen Pleite- und Entlassungswelle im Einzelhandel gehen nicht nur individuelle „Stadtansichten“, sondern auch viele Arbeitsplätze und enorme Steuereinnahmen verloren“, sagte Hagmann.
Es müsse nun alles dafür getan werden, dass Handelsgeschäfte – egal welcher Größe – in der Corona-Krise und auch danach bestmöglich entlastet werden.
Dazu gehöre auch das zeitweise Aussetzen von Mietzahlungen, unter denen betroffenen Händler derzeit finanziell leiden, und die trotz staatlicher Schließung unvermindert weiterlaufen.
„Unser Appell geht hier an die Vermieter: Zeigen Sie Verantwortung für die Gesellschaft, sprechen Sie mit Ihrem Mieter und lassen Sie sich auf eine spätere Zahlung oder Stundung der Miete ein“, sagte Hagmann.
Auch die Städte und Kommunen im Südwesten seien jetzt gefordert.
„Für betroffene Händler, die schließen mussten, laufen städtische Gebühren ebenso weiter“, so Hagmann. „Kommunen müssen, wie zum Beispiel in Ravensburg schon geschehen, jetzt Verantwortung für den Handel übernehmen und Gebühren zeitweise aussetzen“, forderte Hagmann.
So tief das Land derzeit in der Corona-Krise stecke, so dringend müsse es sich auch überlegen, wie es danach weitergehe – vor allem mit Blick auf den Einzelhandel.
Die Forderungen des Verbands lauten hierbei:
„Das Land muss eine klare Exit-Strategie festlegen und diese auch planmäßig einhalten, bis dahin Direkthilfen und Entschädigungszusagen gewähren und nach Wiedereröffnung der Geschäfte den Einzelhandel in der ersten Zeit nach Corona finanziell entschädigen und von bürokratischen Hemmnissen befreien“, fordert Hutter.
„Wer die gesellschaftlich wichtigen Strukturen des stationären Einzelhandels erhalten will und an seinem Fortbestand interessiert ist, der muss die Händlerinnen und Händler nach Corona finanziell entschädigen – für die besondere Belastung, die sie auf sich genommen haben, um damit die Gesundheit aller zu retten.“