09.03.2020

Coronavirus: Ministerien gewähren große Entlastung für den Handel

Im Zeichen der Coronavirus-Krise konnte der Handelsverband Baden-Württemberg erhebliche Entlastungen für den Handel im Südwesten erreichen. In den kommenden Wochen sollen Ausnahmegenehmigungen von Arbeitszeitregelungen möglich sein. Außerdem wird es eine Ausnahme vom bestehenden Sonn- und Feiertagsfahrverbot für LKW geben.

Hermann Hutter, Präsident des Handelsverbands Baden-Württemberg (HBW) zeigte sich erfreut über die rechtlich eindeutig formulierten Ausnahmegenehmigungen der Ministerien für Wirtschaft und Verkehr. „Oberstes Ziel der Händler im Land ist es, die Versorgung der Verbraucher aufrechtzuerhalten – insofern kommen diese Ausnahmegenehmigungen vor allem den Verbrauchern zugute“, sagte er und weiter: „Wir sind uns mit der Politik einig, dass wir gemeinsam alles dafür tun müssen, in diesen schwierigen Zeiten keine unüberlegten Handlungen oder gar Panik innerhalb der Bevölkerung zu fördern und daher vor allem Bürokratie zu vermeiden.“

Die nun erteilten Ausnahmegenehmigungen seien deshalb in diesem Sinne zwingend, logisch und verantwortungsvoll und entspreche voll und ganz den Forderungen des Handelsverbands, so Hutter weiter.

„Damit die Bürgerinnen und Bürger weiterhin jederzeit und uneingeschränkt ihr gewohntes Sortiment vorfinden, eröffnen wir vorsorglich und vorübergehend die Möglichkeit für Ausnahmegenehmigungen von den Arbeitszeitregelungen“, sagte Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut. Damit könnten die Betriebe die aktuellen Herausforderungen reibungslos mit ihrem vorhandenen Personal bewältigen – so zum Beispiel beim Auffüllen von Regalen, nicht nur beim Kommissionieren von Waren, wie HBW-Präsident Hutter ergänzte.

Dafür können die Handelsbetriebe bei der zuständigen Behörde eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Die zuständigen Behörden können so beispielsweise bei Bedarf erlauben, dass ausnahmsweise die tägliche Höchstarbeitszeit überschritten oder auch an Sonn- und Feiertagen gearbeitet werden darf. Diese Regelung gilt befristet bis zum 30. April 2020.
Einen Erfolg im Sinne der Händler konnte der Handelsverband auch im Verkehrsministerium erreichen. Um eine Ausnahme vom Sonntagsfahrverbot für LKW zu erreichen, hatte der Verband das Ministerium um einen entsprechenden Erlass gebeten.
Das veränderte Kaufverhalten der Verbraucher im Zeichen des Coronavirus hatte den Handel zuletzt auch vor logistische Herausforderungen gestellt.

Das Verkehrsministerium hat nun dementsprechend die nachgeordneten Behörden gebeten, von einer Kontrolle des Sonn- und Feiertagsfahrverbots bis einschließlich 5. April 2020 abzusehen – damit ist künftig auch der Transport von Handelsartikeln an Sonn- und Feiertagen erlaubt.
 

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