Der Bundesrat macht sich nicht nur unsere Forderung nach einer 12-monatigen Übergangsfrist für den Abverkauf von Kunststofftragetaschen zu eigen, sondern verweist auch in der Begründung ausdrücklich auf die erfolgreich umgesetzte Selbstverpflichtung zur Reduzierung von Kunststofftragetaschen. Genauso wie wir, argumentiert auch der Bundesrat mit der hohen Zahl an Plastiktüten in den Lagern und der zusätzlichen wirtschaftlichen Belastung insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen des Einzelhandels und fordert, dass der Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft im weiteren parlamentarischen Verfahren geprüft und angemessen berücksichtigt werden soll. Wir bleiben weiter dran und halten Sie auf dem Laufenden!
10.01.2020
Etappensieg beim Plastiktütenverbot: Bundesrat für 12-monatige Übergangsfrist!
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