06.12.2019

Kurz gesagt: Ausgabepflicht für Kassenbelege

Ab dem 1. Januar 2020 gilt für Nutzer elektronischer Registrierkassen die Pflicht zur Ausgabe von Kassenbelegen. Dies kann in Papierform oder digital erfolgen, allerdings muss der Kunde den Beleg - anders als in anderen europäischen Ländern - nicht mitnehmen. Digitale Lösungen existieren, sind aber häufig mit Blick auf den Datenschutz problematisch.

Wir sagen: Bisher drucken viele Händler den Beleg nur aus, wenn der Kunde ihn auch benötigt. Dadurch lässt sich viel Papier sparen – dieses nicht gerade kleine Stück Nachhaltigkeit geht durch die Regelung verloren und wir rechnen bundesweit mit zwei Millionen Kilometern mehr Bons. Am Ende führt diese Vorschrift nur zu einer Mehrbelastung von Handel und Umwelt, denn der Einzelhandel sorgt mit den eingesetzten Kassensystemen schon lange dafür, dass Steuern ordnungsgemäß und nachvollziehbar abgeführt werden. Wir setzen uns weiterhin auf Bundes- und Landesebene für Alternativlösungen ein!

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