29.11.2019

Längere Übergangsfrist für Kunststofftragetaschen - wirtschaftlich & ökologisch sinnvoll!

Gemeinsam mit dem HDE, Deutscher Industrie- und Handelskammertag e. V. (DIHK) und Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) fordern wir eine Übergangsfrist von zwölf Monaten nach Inkrafttreten des Verbots von Kunststofftragetaschen um einen Abverkauf von auf Lager liegenden Kunststofftragetaschen zu ermöglichen.

Da das Verbot von Kunststofftragetaschen für den Handel völlig unerwartet kommt, liegen nach Schätzung der Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung (GVM) derzeit noch mehr als 200 Millionen leichte Kunststofftragetaschen in den Handelslagern. Dazu kommen Kunststofftragetaschen im Handwerk und bei weiteren Unternehmen. Eine zu kurze Übergangsfrist bis zu dem Verbot von Kunststofftragetaschen würde insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen wirtschaftlich hart treffen. Denn diese haben im Vertrauen auf eine vertragliche Vereinbarung mit dem Umweltministerium leichte Tragetaschen für einen Vorrat von zwei bis drei Jahren eingekauft. Auch ökologisch wäre die Vernichtung der Bestände nicht sinnvoll. Zur Stellungnahme der Verbände

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