„Zahlungsdienstleister mit Sitz in Deutschland dürften Kreditkartenzahlungen im Internet weiterhin auch ohne die sogenannte starke Kundenauthentifizierung ausführen", teilte die Bafin mit. „Die Bafin wird dies zunächst nicht beanstanden.“ Zum Hintergrund: Am 14. September treten mit der EU-Zahlungsdiensterichtlinie PSD2 verschärfte Regeln für das Online-Banking und das Online-Bezhlen in Kraft - im Mittelpunkt steht dabei die sogenannte „starke Kundenauthentifizierung“ (Strong Customer Authentication, SCA).
Die grundsätzliche Entscheidung der BaFin den Übergangszeitraum für Deutschland zu verlängern ist aus unserer Sicht ein Schritt in die richtige Richtung. Es braucht aber eine einheitliche europäische Lösung. Deshalb kämpfen wir zusammen mit dem Handelsverband Deutschland (HDE) und anderen Branchenverbänden weiter für eine europaweite Verlängerung der Übergangsphase um 18 Monate.